: Verurteilt
Das Hamburger Amtsgericht hat gestern den nur in Israel als Rechtsanwalt zugelassenen Juristen Yitzhak Goldfine zu 6000 Mark Geldstrafeverurteilt. Goldfine, deutscher Staatsangehöriger und derzeit Rechtsbeistand der Holst-Fluchthelferin Tamar S., hatte sich im Briefkopf unbefugt als Rechtsanwalt betitelt und damit eine geschützte Berufsbezeichnung verwendet. Im Prozeß gegen Tamar S. vor dem Hamburger Landgericht wird heute das Urteil erwartet.
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