Vertreter der Netzindustrie über Vorratsdaten: "Dann ist das Postgeheimnis passé"
Die Koalition streitet über die Speicherung von Daten. Michael Rotert vom Verband der deutschen Internet-Wirtschaft über Quickfreeze, die 7-Tage-Speicherregel und andere Ideen.
taz: In der Debatte um die vom Bundesverfassungsgericht abgelehnte Vorratsspeicherung scheinen fast täglich neue Kompromissvorschläge auf den Tisch zu kommen. Zuletzt wurde angeregt, eine Art "Vorratsdatenspeicherung light" einzuführen - mindestens sieben Tage wird alles gesichert. Was halten Sie davon?
Michael Rotert: Was allen Varianten bisher gemeinsam ist, ist die Tatsache, dass die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts bisher in keiner Variante erfüllt werden. Gelöst wurde weder die Verschlüsselung noch die Herausnahme schützenswerter Gruppen bei der Speicherung der IP-Adressen. Ebenso fehlt es an einer klaren Zweckbestimmung im Sinne eines Straftatenkataloges - etwa Schwerstkriminalität, Terrorismus und so weiter - und einer Begrenzung der abfrageberechtigen Stellen.
Noch nicht einmal die zu speichernden Daten sind genau definiert. Auch wenn die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung - abhängig von der konkreten Ausgestaltung - laut Bundesverfassungsgericht angeblich verfassungskonform sein könnte, so sehen wir als Verband aus der Historie noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich stets gegen die Vorratsdatenspeicherung gewandt und damit auch Internet-Nutzer zu FDP-Wählern gemacht. Ist die neue Taktik ein Umfallen?
Ja, es gibt einen Vorschlag und ein dazugehöriges Eckpunktepapier. Der Vorschlag der Justizministerin ist einer von vielen, lässt aber noch viele Fragen offen und einige Punkte des Eckpunktepapiers sehen wir durchaus äußerst kritisch. Ein weiterer Vorschlag ist der sogenannte "Quickfreeze", bei dem die Daten von Verdächtigten nach Aufforderung gesichert werden. Ist diese Methode adäquater? Sie sprechen von dem Quickfreeze, aber eigentlich haben wir mehrere Varianten des sogenannten Quickfreeze-Verfahrens - wobei es dabei erhebliche Unterschiede gibt. Allen gemeinsam aber ist, dass alle Verfahren nur manuell bedient, also nicht automatisiert werden können, einen hohen Personalaufwand fordern und enorme Betriebskosten mit sich bringen können. Auch fehlen bei allen bisher angedachten Modellen die Zweckbestimmung der Daten und eine Regelung, wer zugreifen darf. Genau diese Dinge werden aber die Kostentreiber sein.
ist Vorstandsvorsitzender vom "eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V." Der studierte Wirtschaftswissenschaftler und Informatiker ist seit zehn Jahren Vorstandsvorsitzender von eco. Der Verein versteht sich als Interessensvertreter und Förderer der Internetindustrie. Eco wurde 1995 gegründet.
Was erwarten Sie für Ihre Mitgliedsfirmen, wenn "Quickfreeze", wahlweise ergänzt um die 7-Tages-Regel, kommt?
Die Sonderregelung, bei der 7 Tage lang nur die IP-Adresse gespeichert wird, erscheint uns wenig schlüssig. Und völlig unklar ist die Verwendung solcher Datenfragmente. Wie gesagt, auch ein Quickfreeze-Verfahren ist, abhängig von der Ausgestaltung, kritisch zu sehen und kann über eine Vorratsdatenspeicherung sogar hinausgehen.
Die Polizei sagt, sie müsse Methoden haben, Daten zu erhalten. Durch die fehlende Vorratsdatenspeicherung entstünde eine Schutzlücke.
Natürlich sind wir für eine Strafverfolgung und Bestrafung der Täter, egal ob über das Internet oder andere Wege. Die Frage ist doch, wird dafür tatsächlich eine anlasslose Datenspeicherung aller Bürger auf Vorrat benötigt? Es gab in der Vergangenheit und es gibt auch noch heute andere Verfahren, um Täter zu überführen. Mir scheint es hier, dass die Vorratsdatenspeicherung nur dazu dienen soll, bei den Strafverfolgern weiteres Einsparpotential zu haben, denn die Kosten dafür sind enorm. Schaut man sich aber die Komplexität und Technik bei der Verfolgung über das Internet an, so muss der Staat mindestens ebensoviel in Personal und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden investieren, damit diese mithalten können und die für teures Geld gespeicherten Daten auch sinnvoll nutzen können. Hier ist wohl viel eher die Schutzlücke zu suchen. Vielleicht hatte man aber auch die Idee, dass die Internet Service Provider zumindest teilweise die Behördenaufgaben übernehmen sollen?
Wenn man sich die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung betrachtet, die ja wirklich die gesamte Bürgerschaft inklusive aller Geheimnisträger betrifft - warum gibt es hier in der Bevölkerung nicht noch mehr Widerstand?
Wir sind ja erst am Anfang der Diskussion und der eco e.V. ist hier als Vertreter der Internet-Unternehmen zu sehen. Aber schon beim Zugangserschwerungsgesetz hat sich gezeigt, dass am Ende die Verbände eng zusammengearbeitet haben und damit die Bürger soweit informiert werden konnten, dass sie Widerstand leisteten.
Wie weit ist der Aufbau der Infrastruktur für die Vorratsdatenspeicherung bei Ihren Mitgliedern und im Internet-Sektor allgemein gekommen? Was haben Sie investiert?
Das ist in der Tat eine missliche Entwicklung, denn erst haben die Provider in den Aufbau einer nutzlosen Vorratsdatenspeicherung investiert, nur um danach mindestens ebenso viel in den Abbau und die Datenvernichtung zu investieren. Jetzt soll ein drittes Mal investiert werden und wenn man alle Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen will, wird es deutlich teurer als alles bisher zusammengenommen. Dabei darf man nicht vergessen, dass für Gesetze der Telekommunikationsüberwachung in der Vergangenheit bereits viel investiert werden musste und die Daten daraus würden ausreichen. Jetzt diskutieren wir erneut sowohl in Deutschland als auch in Europa. Nach den bisherigen Erfahrungen ist nicht ausgeschlossen, dass sich auch der Europäische Gerichtshof damit befassen wird und das Bundesverfassungsgericht erneut. Letztlich sind die Unternehmen die Leidtragenden, denn sie haben keinerlei Planungssicherheit und es stellt sich natürlich die Frage, wer zahlt die Zeche? Was insbesondere die Internet-Wirtschaft benötigt sind verlässliche Rahmenbedingungen und eine kalkulierbare Politik. Nur dann kann sie weiterhin als Motor für den Aufschwung fungieren.
Derzeit geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um Verbindungsdaten, wer wann mit wem kommuniziert hat - per Telefon und per E-Mail, ergänzt um Zuordnungsdaten, wer wann wo im Netz eingewählt war. Das klingt auf den ersten Blick relativ harmlos, sind dabei doch keine Inhalte erfasst. Ist es das?
Auch wenn keine Inhalte erfasst werden, so ist es den Behörden durchaus möglich, über Kombination mit vorhandenen Daten, beispielsweise dem Melderegister, mehr Informationen über die Korrelation dieser Daten herauszufinden als man gemeinhin denkt. Ein gutes Beispiel dafür ist etwa die Erfassung der Standortdaten beim Mobilfunk - das geht durchaus auch mit IP-Adressen, wenn vielleicht auch nicht immer so genau.
Gibt es Begehrlichkeiten seitens der Politik, auch Inhalte zu speichern? Aus Großbritannien sind etwa Forderungen zu hören, mal eben alle angesurften URLs zu sichern, wenn man die Infrastruktur schon hat.
Natürlich gibt es derartige Begehrlichkeiten. Die Gefahr liegt dabei in der Verwendung derartiger Daten. Wo es heute noch um unliebsame, illegale Inhalte wie etwa kinderpornographische Darstellungen geht, kann schon morgen die Verwendung eine andere sein. Sollte sich so etwas durchsetzen, dann ist damit eigentlich auch das Fernmelde- und Postgeheimniss passé. Je nachdem, welcher Provider diese Daten erheben muss, kann es dabei eigentlich um den gesamten Inhalt gehen, nicht nur um URLs - denn um diese rauszufischen muss man ganz tief in die Datenpakete gehen. Die Investitionen für Provider und Behörden für eine derartige Überwachungsinfrastruktur möchte ich erst gar nicht abschätzen.
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