Verstoß gegen freien Wettbewerb: Neues EU-Verfahren gegen Google
Die EU-Kommission geht gegen Googles Suchmaschinenwerbung vor. Es ist bereits der dritte Geschäftsbereich, in dem die Kartellwächter ermitteln.
Es ist der dritte Bereich, in dem die Kommission Google in einem sogenannten „Statement of Objections“ unfairen Wettbewerb vorwirft und Änderungen fordert. In den ersten beiden Verfahren, die auf diese Eskalationsstufe kamen, geht es um Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Betriebssystem Android. Zu den Shopping-Diensten hieß es jetzt, google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, die die Vorwürfe der Kommission untermauerten.
Auch das Werbegeschäft prüfen die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück.
Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzern.
Die Komission stört sich unter anderem daran, dass Kunden Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür auf ihren Websites den am besten sichtbaren Platz reservieren müssten. Außerdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Suchmaschinen-Anzeigen platziert werden, erklärte die Kommission. Der Konzern hat nun zehn Wochen Zeit für eine Stellungnahme.
Im April warf die Kommission Google in einem zweiten Verfahren vor, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.
Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010. Im Android-Verfahren
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