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Verstoß gegen Coronaregeln in NorwegenOhne Durchblick

Reinhard Wolff
Kommentar von Reinhard Wolff

Die Coronaregeln gelten für alle gleichermaßen. In Norwegen „vergaß“ das Regierungschefin Erna Solberg kurzerhand – und muss nun Strafe zahlen.

Nicht ganz so eisern bei den eigenen Regeln: Knapp 2.000 Euro Geldstrafe muss Erna Solberg zahlen Foto: Ints Kalnins/reuters

D en Überblick über die geltenden Coronaregeln zu behalten fällt immer schwerer. In Norwegen schafft das nicht einmal mehr die Ministerpräsidentin selbst. Am Freitag bekam Erna Solberg dafür die Quittung: eine Geldstrafe von umgerechnet rund 2.000 Euro.

Zur Feier ihres 60. Geburtstags „vergaß“ die konservative Regierungschefin, die wegen ihres entschlossenen Politikstils oft mit der Eisernen Lady Margaret Thatcher verglichen und deshalb den Spitznamen „Jern-Erna“, Eiserne Erna hat, sich an das zu halten, was sie der Bevölkerung vorgeschrieben hatte.

Die sollte in diesem Jahr möglichst ganz auf den Winterurlaub verzichten, sich allenfalls nur im eigenen Ferienhaus aufhalten und Menschen außerhalb der eigenen Familie draußen treffen. Für Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen schreibt das Pandemiegesetz eine Obergrenze von nicht mehr als 10 Personen vor.

„Gilt nicht für mich“, hatte sich Solberg angeblich nicht gedacht, als sie Ende Februar ihre zweitägige Geburtstagsfeier mit Ehemann Sindre Finnes in den Wintersportort Geilo verlegte. Nein, es sei ihr zwar furchtbar peinlich, lautete ihre Entschuldigung, als das Ganze aufflog: Sie habe diese Vorschriften ganz einfach vergessen gehabt. Kurios nicht nur ihre Einlassung, sondern auch die Begründung ihrer Bestrafung. Es heißt da: „Das Gesetz ist gleich für alle, aber nicht alle sind gleich.“ Aufgrund ihrer Stellung als Regierungschefin, in der sie regelmäßig die aktuellen Vorschriften und Empfehlungen verkünde, sei es „angemessen, sie zu bestrafen“.

Und bestraft wurde sie jetzt für ein Essen in einem Restaurant mit 13 Personen. Dabei konnte Solberg selbst wegen eines akuten Augenleidens und eines Klinikbesuchs an dem Essen gar nicht teilnehmen. Und praktisch arrangiert hatte nicht sie es, sondern ihr Ehemann. Was dagegen schon in ihre Verantwortung fiel, war eine private Esseneinladung in ihr Ferienhaus am Tag danach.

14 Personen saßen an einem Tisch zusammen und nicht, wie am Vortag im Restaurant, verteilt an mehreren Tischen. Das war aber laut Polizei nicht strafbar: Die Vorschrift sei nämlich so unverständlich formuliert, dass sie gegen das „Eindeutigkeitsgebot“ der Verfassung verstoße und deshalb auch niemand für Verstöße dagegen bestraft werden könne.

Vorschriften, die unverständlich sind, und eine Regierungschefin, die sie auch nicht kapiert: Will noch irgendwer verlangen, dass sich die NorwegerInnen an die Coronaregeln halten?

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Reinhard Wolff
Auslandskorrespondent Skandinavien und das Baltikum
Lebt in Schweden, schreibt seit 1985 für die taz.
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2 Kommentare

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  • In Deutschland war da ein Gesundheitsminister, der Privat, parteilich und dienstlich beim Essen mit anderen nicht auseinanderhalten und seine eigenen Ansagen & Empfehlungen vom Vorabend nicht einhalten konnte. So was passiert schon mal.

  • Einfach ein bisschen gleicher als gleich