Versteigerung von Mobilfunk-Frequenzen: Dobrindt will die Funklöcher stopfen
Ab Mittwoch versteigert die Regierung die 700-Megahertz-Frequenzen. Die Käufer sollen sich zum Netzausbau verpflichten, verspricht der Infrastrukturminister.
BERLIN afp | Funklöcher soll es in rund drei Jahren in Deutschland nicht mehr geben: Das erwartet Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) von der am Mittwoch startenden Versteigerung von Frequenzen.
Der Käufer „muss sich verpflichten, in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze zu investieren und bis 2018 Autobahnen, Schienenstrecken und ländliche Regionen mit schnellem mobilen Internet zu versorgen“, sagte der Minister der Bild am Sonntag. Zudem werde der Bund den Erlös aus der Versteigerung für den Breitbandausbau verwenden.
Aus der Versteigerung der Frequenzen erwartet Dobrindt einen Milliardenbetrag, wie er sagte. Das Mindestgebot für die 700-Megahertz-Frequenzen liegt laut Bild am Sonntag bei 600 Millionen Euro. Bei der Auktion bewerben sich die drei großen Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone. Die letzte Versteigerung von Frequenzen im Jahr 2010 hatte fast 4,4 Milliarden Euro eingebracht.
Er erwarte einen „munteren Wettbewerb“, sagte der Minister der Bild am Sonntag. Die Auktion sei für die Unternehmen eine wichtige Weichenstellung. „Es geht darum, welcher Anbieter am Ende seinen Kunden durch die neuen Frequenzen die attraktivsten Angebote machen kann.“
Wo sich der Ausbau wirtschaftlich für die Unternehmen nicht rechne, „setzt unsere Ausbau-Initiative an und beseitigt die weißen Flecken auf der digitalen Landkarte“, kündigte Dobrindt an. Das Förderprogramm beginne noch in diesem Jahr.
Die 700-Megahertz-Frequenzen werden bislang vom terrestrischen Fernsehen, dem DVB-T, genutzt. Der Branchenverband Bitcom forderte die Rundfunkanbieter vor einigen Tagen auf, die Frequenzen „zügig“ freizumachen, und zwar „deutlich vor 2018“. Zum einen habe der Bund angekündigt, dass bis 2018 Breitbandgeschwindigkeiten von mindesten 50 Mbit pro Sekunde flächendeckend verfügbar sein sollen. Zum anderen brauchten die Mobilfunkanbieter ein verbindliches Datum, damit sie die Umstellung vorbereiten könnten.
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