piwik no script img

Versteckte Kosten auf WebseitenBGH bestätigt Urteil zu Abofallen

Versteckte Internet-Abzocke ist rechtswidrig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt. Kostenpflichtige Web-Angebote werden es nun noch schwerer haben.

Abzocke mag der Bundesgerichtshof nicht so sehr. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Versteckte Kostenfallen im Internet sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) versuchter Betrug. Der 2. Strafsenat bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von Juni 2012, wie die Karlsruher Richter am Donnerstag mitteilten. Der Betreiber mehrerer kostenpflichtiger Internet-Angebote wollte damals die Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung nicht akzeptieren und legte Revision ein.

Der Internet-Anbieter machte bei seinem Vorstoß zur höchsten Instanz geltend, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei. Er betrieb nach dem Urteil des Landgerichts mehrere kostenpflichtige Web-Angebote mit nahezu identischer Aufmachung.

Darunter war auch ein Routenplaner, dessen Nutzung eine namentliche Registrierung verlangte. Ein Klick auf die Schaltfläche „Route berechnen“ führte zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zum Preis von 59,95 Euro für drei Monate – der Hinweis darauf war am unteren Seitenrand in kleiner Schrift platziert.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer nach der Feststellung des Landgerichts eine Zahlungsaufforderung, danach eine Mahnung und zum Teil auch eine Drohung mit einem Eintrag bei der Kreditauskunftei Schufa.

Der BGH führte aus, dass „die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert“ worden sei. Damit liege eine Täuschungshandlung nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Seit August 2012 gibt es zudem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelung, dass die Zahlungspflicht eines Internet-Angebots klar und verständlich anzugeben ist und der Nutzer dies mit einem Mausklick auf eine Schaltfläche ausdrücklich zur Kenntnis nimmt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!