■ Am Rande: Versicherungspflicht für Flüchtlingsangehörige
Bonn (AFP) – Familienangehörige von Asylsuchenden müssen von deutschen Krankenkassen versichert werden. Das gilt auch, wenn sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Das Bonner Gesundheitsministerium habe alle Krankenkassen ausdrücklich aufgefordert, ein Urteil des Bundessozialgerichts zu befolgen, teilte der Petitionsausschuß des Bundestages mit.
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