■ ReiseNotizen: Versicherung
Auch wer mit angegriffener Gesundheit in den Auslandsurlaub startet, kann seine Reisekrankenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel wenn ein vorzeitiger Rücktransport in die Heimat erforderlich ist. Versicherungen können bei derartigen Fällen die Kostenübernahme nicht prinzipiell verweigern. Darauf hat am Samstag der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Dortmund hingewiesen. Der BVK machte auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aufmerksam (Az. IV ZR 109/93), der eine Reisekrankenversicherung zur Zahlung verpflichtet hatte, weil sie beim Abschluß der Versicherung auf eine ärztliche Untersuchung ihres Kunden verzichtet hatte.dpa
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