Verschreibungspflicht für „Pille danach“: Gesundheitsminister gegen Freigabe
Bei ungewollter Schwangerschaft fragen Sie Ihren Arzt: Hermann Gröhe ist gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“, anders als der Sachverständigenausschuss.
BERLIN afp | Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lehnt eine Freigabe der „Pille danach“ ab. Der Minister wirbt in einem Interview mit der Welt am Sonntag für einen „zügigen, diskriminierungsfreien Zugang“ zu dem Verhütungsmittel und für „gute Beratung“. Das sei „am besten gewährleistet, wenn es bei der Verschreibungspflicht bleibt“, sagte Gröhe.
Damit folgt der Minister nicht dem zuständigen Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der die Aufhebung der Rezeptpflicht empfiehlt. Am kommenden Donnerstag soll sich der Bundestag mit dem Thema befassen.
Gröhe warnte vor einer „Debatte mit Schaum vor dem Mund“: Es handele sich nicht um eine „Abtreibungspille“. Es gehe weder darum, vermeintlichen Sittenverfall zu bekämpfen noch darum, die Selbstbestimmung von Frauen einzuschränken. „Es geht darum, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die Frauengesundheit bestmöglich zusammenzubringen“, sagte er.
Gröhe wies darauf hin, dass der Wirkstoff der „Pille danach“ in Einzelfällen auch schwerere Nebenwirkungen habe könne. „Und wir können in Deutschland eine zügige ärztliche Beratung ermöglichen – meist innerhalb weniger Stunden“, fügte er hinzu. Die Verschreibung ermögliche ein Beratungsgespräch, das in der vertraulichen Atmosphäre einer Praxis erfolge und der Schweigepflicht unterliege.
Ein Gremium von Arzneimittelexperten am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatten zuvor empfohlen, die Verschreibungspflicht für das Präparat auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel aufzuheben. Es kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn es bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Der Bundesrat hatte bereits im November dafür gestimmt, die Verschreibungspflicht für Levonorgestrel aufzuheben.
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