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Vermögen der SED-Kader bleibt konfisziert

■ Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen den Einzug von Geldvermögen ab

Karlsruhe (AFP) – Frühere Spitzenkader der DDR und ihre Erben bekommen ihr nach der Wende eingezogenes Geldvermögen nicht zurück. Entsprechende Beschwerden gegen den Einzug wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVG) nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht gestern in Karlsruhe mitteilte. Der Eingriff in das Vermögen sei zulässig und verhältnismäßig gewesen, befand das BVG. Geklagt hatten der frühere Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, der inzwischen verstorbene Ex-Staatsratsvorsitzende Willi Stoph und die Erben des ebenfalls toten SED-Politbüromitglieds Hermann Axen.

Ihre Beschwerden richteten sich gegen das noch von der DDR-Volkskammer beschlossene sogenannte „Umstellungsguthaben-Gesetz“ vom Juni 1990. Es regelte die Umstellung von DDR-Mark in Deutsche Mark. Geringere Vermögen wurden eins zu eins, größere eins zu zwei umbewertet. Geld, das „durch grob sittenwidriges Handeln oder den Missbrauch einer staatlichen oder gesellschaftlichen Befugnis zum Nachteil des Gemeinwohls erworben wurde“, wurde aber eingezogen.

Die SED-Kader sahen dadurch ihre Eigentumsrechte verletzt und verlangten statt des Einzugs die Umstellung auf West-Mark: Bei Mielke ging es um ein Vermögen von 750.000 DDR-Mark, bei Willi Stoph um 386.000, bei Hermann Axen um 250.000 sowie einem weiteren früheren Mitglied des SED-Zentralkomitees um 53.000 DDR-Mark.

Das BVG erklärte, missbräuchlich erworbenes Vermögen von der Umstellung und damit „erheblichen Aufwertung“ in West-Mark auszunehmen, stoße auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zu entscheiden, ob der Missbrauchsvorwurf bei den Beschwerdeführern jeweils zutraf, sei Sache der Fachgerichte. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten bereits gegen die früheren DDR-Machthaber beziehungsweise ihre Erben entschieden. Die entsprechenden Urteile sind mit dem Scheitern der Beschwerden beim BVG nun rechtskräftig.

Kritik an dem Urteil kam von der PDS. Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch hat die Einziehung der Vermögen als heuchlerisch bezeichnet. Nur in wenigen Einzelfällen sei den Betroffenen persönliche Bereicherung vorzuwerfen. Zudem habe es sich um relativ geringe Summen gehandelt.

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