■ Verkehr: Ansprüche abgegolten
Karlsruhe (AFP) – Die Bundesrepublik muß Ansprüche aus abgewickelten Verkehrsunfällen zwischen DDR-Bürgern und den sowjetischen Streitkräften nicht wieder aufgreifen. Dies betrifft jedoch nur Fälle, die schon zu Zeiten der DDR abgeschlossen wurden. Noch offene Ansprüche werden von der Bundesrepublik übernommen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil. (AZ: VI ZR 199/93)
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