: Verkaufte Frauen dürfen bleiben
MÜNCHEN epd ■ Opfer von Frauenhandel können in Zukunft mit einem Abschiebeschutz rechnen. Gestern ist eine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz in Kraft getreten, nach der bundeseinheitlich ein Abschiebeschutz von mindestens vier Wochen gewährt wird, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person von Menschenhandel betroffen ist. Bisher waren illegal eingeschleuste Frauen in vielen Fällen schon längst abgeschoben worden, bevor es zu Ermittlungen gegen die Menschenhändler kommen konnte. Vorgeschrieben ist auch die Einbeziehung von Beratungsstellen in dieser Zeit: Die Betroffenen müssen über die Möglichkeit informiert werden, sich dort betreuen und helfen zu lassen. Bisher waren die Regelungen in den Ländern uneinheitlich: In Bayern beispielsweise wurde generell sofort abgeschoben.
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