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Verkäufer von Steuer-CD vor GerichtSchweiz klagt wegen Datendiebstahls

Die Schweizer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen IT-Fachmann, der interne Bankdaten an deutsche Steuerbehörden verkauft hat. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Schweizer Fahne spiegelt sich in CD. Nicht direkt das einfallsreichste Symbolbild. Aber was soll man machen? Bild: dpa

BERN dpa | Knapp ein Jahr nach seiner Festnahme in der Schweiz ist ein mutmaßlicher deutscher Steuerdaten-Dieb von der Staatsanwaltschaft in Bern angeklagt worden. Der 54 Jahre alte Computerexperte habe gestanden, rund 2.700 interne Datensätze der Zürcher Privatbank Julius Bär für 1,1 Millionen Euro an deutsche Steuerbehörden verkauft zu haben, berichteten am Samstag die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und die Neue Zürcher Zeitung unter Berufung auf die Schweizer Bundesanwaltschaft.

Nach eigenen Angaben führt die Behörde neben der Vorbereitung des Prozesses gegen den in der Schweiz lebenden IT-Experten auch weiter Ermittlungen gegen einen in Deutschland wohnenden pensionierten Steuerfahnder. Dieser habe die CD mit Daten deutscher Bankkunden im Februar 2012 von dem Angeklagten in Empfang genommen und ihn dazu animiert, Daten niederländischer Kunden zu beschaffen.

Der deutsche Ex-Steuerfahnder gelte daher als Mittäter. Ihm wird laut Schweizer Bundesanwaltschaft ebenso wie dem Angeklagten unter anderem „wirtschaftlicher Nachrichtendienst“, also Wirtschaftsspionage, vorgeworfen. Ein entsprechendes Gesuch um Rechtshilfe im Falle des Ex-Steuerfahnders hätten die deutschen Behörden aber bis heute nicht beantwortet.

Der IT-Experte war am 24. Juli 2012 nach einer Anzeige der Bank Julius Bär verhaftet worden. Er kam wieder auf freien Fuß, ist aber seit dem 1. März „auf eigenes Begehren im vorzeitigen Strafvollzug“, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte.

Laut Anklagevertretung hat der IT-Spezialist bei der Bank Julius Bär illegal Namen, Wohnorte, Kontonummern sowie die Beträge auf den Konten kopiert. Er habe die Datensätze von Bankkunden herausgezogen, die mehr als 100.000 Euro, Schweizer Franken, Britische Pfund oder US-Dollar besessen hätten. Diese Daten habe er im Februar 2012 dem deutschen Steuerfahnder bei einem Treffen in Berlin übergeben.

Von den zugesagten 1,1 Millionen Euro seien dem Beschuldigten im März 2012 in Berlin 200.000 Euro ausgehändigt worden. Der Rest sei zur Begleichung von Steuerschulden des IT-Experten beim deutschen Fiskus einbehalten worden. Bei der Verhaftung des Mannes stellten die Ermittler laut Staatsanwaltschaft 140.000 Euro sicher.

Deal mit Holland scheiterte

Mit Hilfe des deutschen Ex-Steuerfahnders soll der Beschuldigte auch versucht haben, Bankdaten niederländischer Kunden zu verkaufen. „Der Verkauf scheiterte, weil die holländischen Steuerbehörden keine Steuerdaten aus anonymer Quelle kaufen wollten“, erklärte die Schweizer Staatsanwaltschaft.

Deutsche Steuerämter haben hingegen bereits mehrfach Daten-CDs aus der Schweiz gekauft. Dadurch haben sie nach eigenen Angaben bei Steuerhinterziehern, die überführt wurden oder sich aus Angst vor Entdeckung selbst anzeigten, hohe Millionenbeträge kassiert.

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft für den IT-Experten verlangt, will sie erst bei der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekanntgeben. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Neuen Zürcher Zeitung zufolge wäre eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft möglich.

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1 Kommentar

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  • WR
    Willi Ramm

    Die Vorgehensweise der Schweiz gegen die Datendiebe und deutsche Steuerfahnder, die darin beteiligt sind, ist zu begrüssen und zeigt, das es Grenzen gibt. Vor zehn Jahren haben Menschen gegen den Irak Krieg protestiert und gefordert, dass Völkerrecht müsse eingehalten werden und dies wird dies bei der Schweiz nicht zugebilligt. Das Bankgeheimnis ist durch das Volk beschlossen worden und ist daher zu respektieren. Ansonsten müsste auch das Asylrecht abgeschafft werden.

    Manche Staaten wie die USA suchen Menschen, da diese gegen die dortigen Gesetze verstoßen haben. Ihnen droht dort die Todesstrafe, jedoch wird ihnen in Deutschland Asyl gewährt, obwohl sie gegen die Gesetze der Verstoßen haben. Desweiteren hat das Staatsgeheimnis auch kein Bestand, wenn ein Bankengeheimnis bekämpft wird und Menschen somit unter Druck gesetzt werden. Am Beispiel Snowden ist der Beweis erbracht, dass das Staatsgeheimnis die Ursache krimineller Handlungen ist.

    Das Bankgeheimnis hat zu Zeiten des Kalten Krieges verhindert, dass kommunistische/linke Diktaturen oder heute islamische Diktaturen finanziell unterstützt werden können. Bürger die heimlich ihr Geld ausser Landes schafften, da sie ansonsten Enteignet würden, oder mit einem Steuersatz von 100 % alles verlieren, haben somit verhindert, dass diese Staaten weiter finanziell existieren können. Der Kommunismus/Sozialismus hat viele Völkermorde begangen, z.B. Holodomor.

    Desweiteren hat die Bundesrepublik Deutschland sich durch das EU Quellensteuerabkommen, gegen eine anonyme Quellensteuer das Bankgeheimnis zu wahren. Dies brach sie durch den Bankdatenklau. Sie stiftete mit ihrer Handlungen Täter an, die Gesetze anderer Länder zu brechen.

    Somit ist die EU und auch die Bundesrepublik Deutschland kein zuverlässiger Partner.

    Auch eine Demokratie ist sie nicht, da sie gezielt versucht Volkabstimmungen nicht zu zulassen.

    Das Bankgeheimnis ist der Garant für Rechtsstaatlichkeit und dieses versucht Deutschland und die EU zu verhindern. Selbst in Zeiten von Krisen funktionierte die Wirtschaft mit dem Bankengeheimnis. Auch Fatca sieht eine anonyme Quellensteuer vor, sollten Banken durch Gesetze des Landes keine Informationen übergeben.

     

     

    Die Massnahmen der Schweiz waren überfällig und setzen ein Zeichen, dass die EU und Deutschland nicht ihre Regeln aufzwingen können.