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Verhandlung am BundesgerichtshofVerlage kämpfen um VG-Wort-Gelder

Er will nicht mit den Verlagen teilen. Deshalb kämpft ein Autor vor dem Bundesgerichtshof darum, alle VG-Wort-Einnahmen selbst einzustreichen.

Nur „Bundesgerichtshof“ ist ein zu kurzer Text um dafür Gelder von der VG Wort zu bekommen Foto: dpa

Darf die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ihre Einnahmen nur an Autoren ausschütten? Oder kann sie wie bisher auch die Verlage beteiligen? Das sollte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, doch das Urteil verzögert sich.

Die VG Wort besteht schon seit 1958 und wird gemeinsam von über 400.000 Autoren und rund 11.000 Verlagen getragen. Sie macht Urheberrechte immer dort geltend, wo der einzelne Buchautor oder Journalist überfordert wäre - zum Beispiel gegenüber Bibliotheken und den Erstellern von Pressespiegeln. Auch streicht sie die Abgaben ein, die die Hersteller von Kopierern und Laserdruckern zahlen müssen, weil mit ihren Geräten Privatkopien von geschützten Werken angefertigt werden. Die VG Wort verteilt das eingenommene Geld dann an Autoren und Verlage. Je nach Textart bekommen Verlage 30 bis 50 Prozent der ausgeschütteten Gelder. Im Schnitt erhalten sie so rund 30 Millionen Euro pro Jahr.

Dagegen klagte 2011 der Münchener Urheberrechtsexperte Martin Vogel, der regelmäßig Bücher schreibt und insofern auch Autor ist. Ihm geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Sein Vater war ein Journalist, der kaum über die Runden kam. Bei Urheberrechtsreformen hat sich Vogel deshalb regelmäßig für die Stärkung der Autoren eingesetzt, oft im Auftrag des Justizministeriums. Seine Klage sieht das Ministerium nun aber ebenso kritisch, wie die Urheberrechtsverbände. Bisher waren nämlich die große Mehrheit der Beteiligten mit dem partnerschaftlichen Modell der VG Wort durchaus zufrieden.

Juristisch beruft sich Vogel darauf, dass eben nur die Autoren Inhaber des Urheberrechts seien. Ihnen stünden die Einnahmen der VG Wort deshalb ungeschmälert zu. Die Verlage argumentieren, dass ihnen die Autoren Nutzungsrechte übertragen haben. Vogel hält das jedoch für unzulässig. Die entsprechende Norm im Urheberrechtsgesetz (63a) müsse einschränkend ausgelegt werden.

Die Verlage verloren und verloren

Bisher hatte Vogel mit seiner Klage gegen die VG Wort Erfolg. Das Landgericht München und auch das dortige Oberlandesgericht gaben ihm Recht. Insbesondere kleine Verlage sehen sich seither in ihrer Existenz bedroht. Die VG Wort ging deshalb in Revision zum BGH. Im Dezember 2014 verhandelte der BGH erstmals über die Sache, setzte das Verfahren jedoch aus, um auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu warten. Der EuGH war gerade mit einer ähnlichen Sache aus Belgien befasst.

Im November 2015 beanstandete der EuGH ein belgisches Gesetz, das die dortige Verwertungsgesellschaft Reprobel verpflichtete, einen Teil ihrer Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Die Verlage hätten nach EU-Recht kein eigenes Urheberrecht. Danach schien die Verhandlung des BGH an diesem Dienstag nur noch eine Formsache zu sein. Ein Erfolg von Martin Vogel schien so gut wie sicher.

Doch die VG Wort und die Verlage gaben nicht auf. „Das Reprobel-Urteil ist nicht auf Deutschland übertragbar“, erklärte Thomas Winter, der Anwalt der VG Wort. In Belgien sei es um ein Gesetz gegangen, während in Deutschland die Autoren per Vertrag Rechte an die Verlage abtreten. Dazu habe der EuGH „überhaupt nichts“ gesagt, betonte Winter.

Vogels Anwalt, Thomas von Plehwe, hielt das EuGH-Urteil aber durchaus für übertragbar. Es stehe schließlich in einer Reihe ähnlicher EuGH-Urteile, die alle das gleiche Ziel hätten: „Die Vergütung darf den Urhebern nicht vorenthalten werden.“

Nächster Schritt im April

Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ in der zweistündigen Verhandlung erkennen, dass er die Sache noch nicht für entscheidungsreif hält. Wie es weiter geht, will der Senat am 21. April verkünden. Vermutlich wird der BGH den deutschen Fall nun doch dem EuGH vorlegen, damit dieser sich auch zur deutschen Rechtslage äußern kann.

Die Ausschüttung der VG Wort an Autoren ist von dem Rechtsstreit bisher nicht berührt. Dagegen bekommen die Verlage seit November 2015 nichts mehr; ihr Anteil wird auf einem Sperrkonto gelagert. Außerdem hält sich die VG Wort die Rückforderung der seit 2012 ausgezahlten Gelder vor.

Unter dem Druck der Verlage hat sich inzwischen auch Justizminister Heiko Maas (SPD) in die Diskussion eingeschaltet. Mit der Kulturbeauftragten Monika Grütters (CDU) schrieb er im Februar an die EU-Kommission und bat diese bei der Neuregelung des EU-Urheberrechts um eine Öffnungsklausel. Damit will er das deutsche Modell, das in Europa als vorbildlich gelte, retten.

„Gemeinsame Verwertungsgesellschaften schaffen in vielen Mitgliedstaaten einen Rahmen für Verleger und Autoren, nicht nur um Vergütungsansprüche wahrzunehmen, sondern auch, um viele Alltagsfragen bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke einvernehmlich und pragmatisch zu klären. Dies sollte auch in Zukunft möglich bleiben!“, forderte Maas. Bisher gibt es keine Signale, dass der zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) den Vorschlag aufgreift. Laut Justizministerium ist eine nationale Regelung nicht möglich.

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1 Kommentar

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  • Wenn in den Verträgen mit den Verlagen die Nachverwertung eindeutig geregelt ist und diese Klauseln nicht sittenwidrig sind...sehe ich für die Klage keine Grundlage. Ist dies jedoch nicht oder nicht ausreichend klar geregelt, dann gehört das Geld den Autoren.

     

    Nicht dass ich für das mafiöse VG Wort Konstrukt auch nur die geringste Sympathie hegen würde.