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Vergewaltigern an den Kragen

■ Harte Gangart in Rom: drei Vergewaltiger im Schnellverfahren zu vier Jahren und acht Monaten Knast verurteilt / Täter bleiben uneinsichtig / „Wegen einer Vögelei nehmt ihr uns fest?“

Aus Rom Werner Raith

Zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis hat ein römisches Gericht drei junge Männer verurteilt, die am 5.März 1988 eine Frau nachts nahe der zentralen Piazza Navona überfallen, in eine Seitengasse gedrängt und dann vergewaltigt hatten. Das Urteil hat Aussicht, in die Rechtsgeschichte einzugehen. Denn erstens hat sich das Gericht entschlossen, das Verbrechen nicht wie sonst im Turnus der üblichen Prozesse abzuurteilen - was erst in zwei oder drei Jahren hätte geschehen können und den Tätern aufgrund ablaufender Höchstzeiten für Untersuchungshaft die Freiheit beschert hätte; statt dessen wurde das Verfahren „per direttissima“ innerhalb von drei Wochen nach der Tat durch geführt, „um hier die Strafe möglichst unmittelbar an die Tat anzufügen“. Zweitens wurde der Prozeß unter größtmöglichem Schutz für das Opfer geführt: Als sich Freunde der Angeklagten mit Zwischenrufen und mit Beleidigungen gegen eine im Saal anwesende Feministin wandten, warf der Richter die Schreier kurzerhand aus dem Gerichtssaal. Drittens verweigerte das Gericht den drei Tätern auch die - bis zur Entscheidung zweiter Instanz mögliche - „provisorische Freiheit“. Die drei hätten sich „in ihrer gesamten Haltung auch nach ihrer Festnahme völlig uneinsichtig gezeigt“. Tatsächlich hatten die drei ihre Verhaftung nicht verstanden und die Carabinieri mit einem mittlerweile berühmt gewordenen Spruch zur Wiederfreilassung ermuntern wollen: „Was, wegen einer Vögelei nehmt ihr uns fest?“

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