piwik no script img

Verfassungsrichter zu Legehennen-HaltungOhne Tierschutz geht es nicht

Die derzeitigen Regeln zur Haltung von Legehennen sind ohne Mitwirkung von Tierschützern zustande gekommen, bemängelt das Bundesverfassungsgericht. Das muss nun nachgeholt werden.

KARLSRUHE rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Bestimmungen für die Haltung von Legehennen gekippt. Der Tierschutz sei bei der Verabschiedung der Verordnung nicht ausreichend angehört worden, argumentierten die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Das Gericht gab damit einem Normenkontrollantrag des Landes Rheinland Pfalz statt. (Az.: 2 BvF 1/07)

Die Tierschutzkommission sei vor der Verabschiedung der derzeitigen Regeln nicht ergebnisoffen, sondern rein pro forma angehört worden, argumentierten die Richter. Denn die Tierschutzkommission wurde erst befragt, nachdem die EU-Kommission den Entwurf notifiziert und das Bundeskabinett den entsprechenden Maßgabebeschluss des Bundesrats zustimmend zur Kenntnis genommen hatte.

Damit sei das Gesetz aus formalen Gründen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn die Anhörung relevanter Gremien müsse rechtzeitig und ergebnisoffen geschehen. Nur dann könne der Gesetzgeber deren Meinungen in seinen Gesetzgebungsprozess und die dafür erforderlichen Abwägungen berücksichtigen.

Die Richter entschieden zwar nicht darüber, ob das Gesetz gegen den gesetzlichen Schutz der Tiere verstoße. Sie betonten jedoch, dass Tierschutz mittlerweile in der Verfassung verankert sei.

Nun besteht die Chance, dass die Legehennen-Haltung artgerechter wird. Bis April 2012 müsse der Gesetzgeber neue Regelungen verabschieden, heißt es in dem Beschluss. Bis dahin blieben die derzeitigen Bestimmungen anwendbar.

Die Tierschutzkommission kritisiert die derzeitigen Bestimmungen, die die Käfighaltung der Hennen in Kleingruppen vorsieht, als nicht artgerecht. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber daher auf die als artgerechter geltende Boden- oder Volierenhaltung zurückgreifen muss.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • V
    vegleo

    wo beinhaltet die kleingruppenhaltung denn das wohl der tiere??? 450 quadratzentimeter pro huhn?? kaum platz um die flügel auszustrecken?? Stress?

     

    Eier zu konsumieren ist eine Katastrophe... Kükensexen... Stress... Krankheiten... Enge...

  • L
    Legehennenhalter

    JA! Die Käfighaltung ist seit dem 1. Januar verboten!

    Im Anschluss wurden neue Haltungssysteme entwickelt... herausgekommen ist in Deutschland die Bio-haltung, die Freilandhaltung,die Bodenhaltung sowie die Kleingruppenhaltung!

    Ich hatte das Glück über mehrere Jahre mit allen Haltungsformen ( außer Bio, aber das ist selbst nach aussagen von großen Biohennenbsitzer "kontrollierter Massenmord") arbeiten zu dürfen!

     

    SICHER der Käfig war und ist nicht hinnehmbar!!!

    Doch die meiner Ansicht beste Haltungsform ist die Kleingruppenhaltung! Sie verbindet das wohl ergehen der Tiere mit der besten Ressourceneffiziens! DAS SCHONT TAG FÜR TAG UNSER KLIMA! außerdem ist nachgewisen das die Qualität bei Kleingruppenware am höchsten ist!

     

    und jetzt wird gerade diese Haltungsform in frage gestellt? ich glaube dann esse ich nur noch Eier aus dem Ausland... sorry

  • A
    Antonietta

    Eier zu essen ist nicht moralischer als Fleisch zu essen. Die Hälfte der Küken in Betrieben, in denen Legehennen gezüchtet werden, werden bei lebendigem Leibe zerschreddert oder vergast. Und das ist völlig legal in Deutschland. Dabei ist es egal, ob man seine Frühstückseier aus Käfighaltung oder Biohaltung kauft, das Kükensexen ist praktisch immer die gängige Praxis! Das Sexen wird in der Eierproduktion durchgeführt, weil nur Hennen Eier legen und daher relevant sind. Da die Zuwachsleistung von für die Eierproduktion gezüchteten Hühnerrassen etwas unter der aus Geflügelmastzüchtungen liegt, werden die Hähnchen nach dem Sexen getötet.

  • T
    Tierrechtler

    Käfighaltung ist in Deutschland schon seit dem 1. Januar verboten!!! Also was soll dieser Beitrag? Ich denke dies wird verwechselt mit dem kommenden EU-weitem Verbot für Käfighaltung.

    mfg ihre Antispe

  • V
    Vegan

    Es gibt keine "Art-"gerechte "Nutz"-Tierhaltung!

    Gerecht ist NUR die freie Wildbahn.