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Verfassungsrichter korrigieren erneut den Wahlvertrag

Karlsruhe/Wiesbaden (ap) — Zum zweiten Mal hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugunsten kleiner Parteien in die Vorschriften zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl am 2. Dezember eingegriffen. Es erließ am Donnerstag die Einstweilige Anordnung, daß Kreiswahlvorschläge und Landeslisten ohne die im Wahlgesetz geforderte Zahl von Unterschriften eingereicht werden können. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu, damit bleibe „in der Hauptsache die Durchführung der Bundestagswahl gewährleistet“. Über die Zulassung von Parteien und politischen Vereinigungen wird der Bundeswahlausschuß am 26. Oktober im Reichstag entscheiden.

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