■ Maastricht: Verfassungsklage
Hannover/Karlsruhe (dpa) – Die niedersächsische Gemeinde Goldenstedt (Kreis Vechta) hat als erste deutsche Kommune Verfassungsbeschwerde gegen den Maastrichter Vertrag eingelegt. Die Klage wird mit Mängeln beim Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung im Vertragswerk begründet. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung.
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