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Verfassungsgericht über DDR-HeimkinderEntschädigung möglich

Eine Rehabilitierung von Heimkindern ist auch möglich, wenn kein Strafverfahren vorlag, sondern rechtwidriger Freiheitsentzug, urteilt Karlsruhe.

DDR-Heimkinder können nach Karlsruher Urteil auf Entschädigungen hoffen. Bild: dpa

BERLIN epd | Kinder und Jugendliche, die zwangsweise in DDR-Kinderheimen leben mussten, haben unter Umständen Anspruch auf Rehabilitation und Entschädigungsleistungen. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, sind auch bei einem rechtswidrigen Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens Rehabilitationsleistungen möglich. Der Nachweis einer politischen Verfolgung sei hier nicht immer erforderlich. (Az.: 2 BvR 718/08)

Im verhandelten Fall hatte der 1955 geborene Kläger angegeben, von 1961 bis 1967 zwangsweise in zahlreichen Kinderheimen der DDR untergebracht worden zu sein. Dabei wurden ihm "Fehlverhaltensweisen wie Rohheitsdelikte gegenüber Kindern und Wutausbrüche" vorgeworfen, weshalb er bis 1972 in mehreren Sonderheimen saß. Die Unterbringungen seien einer gezielten Freiheitsentziehung gleichzusetzen, so der Beschwerdeführer. Die Türen und Fenster seien vergittert gewesen. Er habe Arrest, Essensentzug, stundenlanges Stehen oder Schlafentzug erduldet. Kinder seien "wie Tiere in den Duschraum getrieben und unter kalte Duschen gestellt worden", berichtete der Kläger. All dies habe zu körperlichen und seelischen Schäden geführt. Die Maßnahmen seien willkürlich und damit verfassungswidrig gewesen.

Sowohl das Landgericht Magdeburg als auch das Oberlandesgericht Naumburg lehnten die Rehabilitation des Mannes ab. Die Unterbringung in den Heimen sei wegen der ungünstigen Familienverhältnisse des Klägers und nicht wegen einer bestimmten Tat veranlasst worden. Eine Rehabilitation sei aber nur beim Vorliegen einer rechtswidrigen Strafverfolgung und Freiheitsentziehung möglich.

Die Karlsruher Richter entschieden jedoch anders und verwiesen auf das "Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet" (StrRehaG). Ein Rehabilitationsanspruch könne auch bei Freiheitsentziehungen außerhalb eines Strafverfahrens bestehen, vorausgesetzt, die Maßnahmen sind "mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar".

Sie verwiesen den Fall an das Oberlandesgericht wieder zurück. Dort muss nun unter anderem geprüft werden, ob die Unterbringung in den Kinderheimen bei dem Beschwerdeführer tatsächlich als Freiheitsentzug zu werten ist.

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36 Kommentare

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  • Auch ich war 8 Jahre im Kinderheim von meinem 6. bis zum 14.Lebensjahr und im Jugendwerkhof vom 14.bis 18.Lebensjahr.Weil meine Mutter krank und mein Stiefvater Alkoholiker war.

    Man vertröstete mich von einem Jahr aufs andere auf meine Frage wann ich denn wieder nach hause dürfte.Immer mit einer anderen Ausrede.Dabei ging es denen gar nicht darum was mit meinen Eltern war.Wen sie einmal in der Mangel hatten liessen sie nicht mehr raus.Jedes kleinste Vergehn wurde mit Ausgangssperre geahndet.Hatten wir z.B.unsere Brotdose mit dem Frühstück vergessen mitzunehmen,kam die bei der Rückkehr aus der Schule an den Kopf geflogen.Lag ein Kleiderbügel unten im Schrank und hing nicht da wo er hingehörte schlug man diesen auf meinen Kopf oder in den Nacken.Kein Taschentuch im Mantel wurde mit Entzug von Spielen im Freien bestraft.Es gab so viele Möglichkeiten uns zu *Bestrafen* ich spreche von Züchtigung.Wir sollten ja anständige sozialistische Menschen werden. Ich bin der Meinung mir hat man nicht nur die Liebe genommen man hat mir zwei entscheidende Lebensabschnitte genommen ! Meine Kindheit UND meine Jugend! Und das kann man nie wieder gutmachen!!!!!!!!!

  • S
    Schwami

    Einige Leipziger werden mich noch kennen,

    Heimeinweisung ist und war immer Freiheitsentzug weil man aus dem familiären Umfeld rausgerissen wurde und somit der mütterlichen Führsorge und Liebe beraubt. Man war den " Erziehern " ausgeliefert, sie haben einen geprägt fürs ganze Leben.

    Nun spricht man darüber in welchem Maße es Freiheitsberaubung sein soll.

    Sollte man mal die Täter zur Rechenschaft heran ziehen!

    Damit die die Heute in ebensolchen Einrichtungen nicht den selben Fehler machen.

    Wer als Kind ohne Liebe aufwächst, ist als Erwachsener unfähig Liebe zu geben.

  • RB
    Regina Burdach

    Ich wurde von 1968-1972 in einem jugendwerkhof gebracht weil mein Stiefvater mich immer schlug und ich dann von zu hause abgehauen bin

  • P
    Paul,Jürgen

    ich bin der Meinung,hier geht es doch nicht um Geld,

    sondern was aus den Kindern in den Heimen gemacht wurde.Liebe,Geborgenheit und der Schritt ins Leben

    wurde total vernachlässigt,sodaß etliche Kinder nach der Entlassung sich ins Suizid flüchteten,weil einfach das Leben in Freiheit sie überforderte.Ich

    war selber Heimkind im Spezialkinderheim Scharfenstein und spreche mehr als nur aus Erfahrung

    Mit Geld kann man diese "Erziehung" nicht wieder gut

    machen!!!!!

  • AF
    Anne Flock

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Ich freue mich sehr darüber, das es jetzt endlich zur Zahlung von Entschädigungen gekommen ist.

    Es ist mit Geld nichts wieder gut zu machen. Aber die Zahlungen zeigen ein anerkennen von Unrecht und Leid welches den ehemaligen Heimkindern wiederfahren ist.

    Viel wichtiger als das, ist auch, das die breite Öffendlichkeit sich jetzt anders mit dem Thema "Heimerziehung" auseinandersetzen muss und kann. Bis vor kurzem waren die Kinder Schuld an ihrer Missere. Sie waren nicht gut. Jetzt durch dass aufgreifen und das aufheben eines angeblich vorher einseitig, schuldbeladenem Tabu, können die Menschen sich mit dem Unrecht auseinandersetzen . In der DDR lief das Unrecht Heimkindern gegenüber bedingt durch das System länger als in Westdeutschland.

    Mein Vater war nach dem Krieg ein "ZÖGLING" . Er durchlitt damals seine Heimerziehung.

    Ich als seine Tochter und all seine Kinder, die mein Vater im erwachsenen Alter zeugte, litten durch seine Unfähigkeit menschlich mit einander umzugehen.

    Ich selbst wurde 1962 adoptiert. Mein erwachsenen Leben bestand aus Suchen nach meinen Wurzeln und nach Erklärungen. Im januar 2000 fing ich an meine Geschichte niederzuschreiben. Jetzt bin ich mit meinem 3. Buch "In Deinem Blute" fertig.

    Misshandlung und Missbrauch ist ein Schwert, welches über Generationen Leid und Unglück bring.

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    Gerne bin ich zu Gesprächen bereit. meine Telefon NR.02129-926766 meine Email= adoptionsv@web.de

  • FK
    Frank Kampehl

    “Stützstrümpfe statt Entschädigungen?”

    Der Vater nach Mauerbau rübergemacht.Die Mutter mit ihren 5 Kindern nicht hinterher gelassen, alle in der DDR als Geiseln behalten! Bin als Kind in ein Spezialkinderheim gesteckt worden, um die überforderte Mutter zu *entlasten* und den störrischen 8-jährigen (!) Knaben nach der

    Makarenko-Methode auf Linie zu bringen.

    Bestrafungen statt Liebe.

    Und jetzt fragt man mit “Gutscheinbündeln” in der Hand:

    *Wie stark genau hatt man dir wehgetan?*

     

    Antwort:

     

    Sehr stark, denn es waren zwei auf einmal!

    ***-Zwei deutsche Staaten****

  • A
    andrew

    Nach dem ich den Bericht heute im TV gesehen habe, würde ich ja gerne einen StrRehaG Antrag stellen, aber wo stellt man den denn ? Oder sollte man sich einen Anwalt nehmen ?? Oder gibt es ein Verein, der einen dabei hilft ?? Fragen über Fragen, ich war von 1972 bis 1989 also ziemlich lange in diversen DDR Einrtichtungen...

  • DM
    dapprich Martina

    Hallo Ihr lieben,

     

    ich war auch von 1978-1980 Im Jugendwerkhof Bernburg.Schade das ich keinen mehr gefunden habe.der die Zeit mit mir da einsass...es war die Hölle auf Erden für mich,vergessen wird man es das ganze leben lang nicht...

  • JK
    Jan Krause

    Ich kann nur das von Ralf Luthard bestätigen,denn ich war auch in diesen Kinderheim.Allerdings nach dir von 75-78.

    Ich würde gerne mit dir in kontakt treten.Bitte melde dich doch mal bei mir.Heir mein Mail-adr;janowitschkrause@web.de

     

    Mfg Jan

  • IK
    Irmgard Katzorke

    Ich bin heute 64 Jahre alt. Seit 52 Jahren versuche ich mit mir und meiner Vergangenheit ins reine zu kommen, ich habe es bis heute nicht geschafft..Ich habe mir eine Webseite erstellen lassen.. Und wünsche mir das diese Seite von recht vielen Menschen gelesen wird, es beschereibt mein Leben wie es wirklich in der DDR war.. http://i.katzorke.over-blog. de oder Heimkind irmgard.. Mein Problem war nicht nur die Heimzeit welche nicht immer Toll war,sonder mein Problem war mein Stiefvater und das Jugendamt in Berlin.. Meine Mutter schwer Krank ,während meines Heimaufenthaltes wurde ich immer nach Hause beurlaubt wenn meine Mutter aus dem Krankenhaus kam musste ich ihr im Haushalt helfen und mich um meinen kleinen Halbbruder kümmern.. Als kleines Mädchen (6) Jahre war ich den Sexuellen Bedürfnissen meines Stiefvater ausgeliefert. Mit 12 Jahre wurde ich von meinen Stiefvater Schwanger das Jugendamt zwang mich zur Abtreibung ich habe dafür bitter mit Kinderlosigkeit bezahlt.. Heute stehe ich vor einen Scherbenhaufen meines Leben.. Welchen von Angst Scham Demütigung und Depressionen geprägt ist. Ich bin 80% schwerbehindert und beziehe eine kleine Rente... Wer hilft mir endlich mit meiner Vergangenheit ins reine zu kommen um endlich meinen Seellen friden zu finden

  • KM
    Krause Mathias

    Hallo ich war auch in ein Kinderheim habe dort auch besch-eidene tage erlebt aber im großen und ganzen kann ich rückblickend nur sagen wer von uns in ein j.w. ein geliefert wurde war nicht ohne.... dort wurde mir Kleidung und essen gestellt was ich von meinen Eltern nicht sagen kann mal drüber nachdenken was ein Kinderheim kostet.zum geb.konnte Mann sich Kuchen für 20 Mark +20 als Geschenk frei wählen Weihnachten 40.Mark !klar die Überraschung war da nicht sehr groß.1000 Mark im Jahr für Klamotten welche fam. konnte sich das leisten. Aber vielleicht hatte ich nur mit dem Heim Glück. Aber eins ist sicher Kinder ohne liebe werden diese immer vermissen hoffe das ich bei meinen Teufeln (6) alles richtig (annähernd)gemacht habe.

  • MG
    Magda Geisler

    Das Problem ist wohl, dass das Schicksal der Heimkinder im Osten mal wieder als exemplarisch für den "Unrechtsstaat" DDR instrumentalisiert wird. Die ehemaligen Heimkinder West hingegen müssen sehr darum kämpfen, überhaupt eine Entschädigung für die entsetzlichen Misshandlungen und DEmütigungen zu erhalten.

     

    Ich finde das schon ziemlich merkwürdig. Vielleicht aber hilft das Urteil-Ost jetzt den Klägern West, aber ich glaube es nicht.

  • EL
    Erwin Lindemann

    Kindesmisshandlung in Heimen war allerdings kein Problem speziell der DDR. Auch im Westen war dies leider "üblich". Sowohl in staatlichen Heimen, als auch in Einrichtungen der sogenannten Glaubensgemeinschaften.

     

    Eine Sauerei war beides gleichermaßen, und bei der Entschädigung sollte kein Unterschied gemacht werden. Ob man von einem Kommunisten oder einem Pfaffen misshandelt wird, ist letztendlich egal.

  • B
    Bernd

    Wir ware 10 Kinder , alle wurden wir unsern Eltern weggenommen weil sie nicht verheitatet waren und nach DDR-Ansicht nicht in der Lage waren Kinder zu erziehen.Von 1954-1963 war ich in verschiedenen DDR-Kinderheimen.Kinderheim ist Liebesentzug und wer in seiner Kindheit keine Liebe empfangen hat ist bis an sein Lebensende Liebesunfähig.In meiner Jugend war ich gewalttätig , habe mich gegen jede Autorität aufgelehnt ,hasse Kinder , selbst meine 2 eigenen !hatte Schwierigkeiten im Berufsleben , alle meine Brüder ging es ebenso und auch vielen ehemaligen Heimkameraden ,einige haben sich bereits das Leben genommen...Inzwischen bin ich 62 , und seid 3 Jahren wegen schweren psyschichen Störungen vorzeitig berentet . Früher nannte man das Hospitalismus , 80 Prozent aller Heimkinder leiden , oft unbewusst darunter....Dazu kommt meist Beziehungsunfähigkeit , Verrohung Minderwertigkeitskomplexe , Neid und Hass ! bis ans Lebensende............

  • BU
    Birgit Uhlig

    Weil ich eine "Schande" für die Familie meines bis heute noch nicht bekannten Vaters war, wurde ich gleich im zweiten Lebensmonat ins Heim gesteckt und mit drei Jahren in einem katastrophalen Zustand an ein Rentner-Ehepaar gegeben. Der Pflegevater war damals schon 70, meine Pflegemutter 63. Der Adoptivantrag von einem noch heute lebenden Ehepaar wurde aus politischen Gründen abgelehnt.

    Habe ich eigentlich auch Anspruch auf Rehabilitierung?

    Wie finde ich meinen leiblichen Vater, falls er noch lebt?

  • PM
    Peter M Kühn

    Ich hatte schon vieles vergessen oder verdrängt,aber jetzt kommt alles wieder hoch.Ob west oder ost in beiden Gesellschaften waren Heimkinder nicht zu beneiden. Man sollte alle gleich rehabilitieren. Leider verfolgt keiner die Leute die das uns Kindern angetan haben. Die sogenanten Erzieher werden nicht strafrechtlich verfolgt. Warum eigentlich nicht?

  • UK
    Udo Krause

    Wir als ehemalige DDR Heimkinder hatten trotz zahlreicher Mißhandlungen keinerlei Rechte . Die Diskriminierungen gingen selbst in der Lehre und im späteren Beruf weiter . Selbst in den Betrieben wußte man besser über einen bescheid wie man selber . Ich selbst bekomme noch heute bei Polizei und Behörden Panickatacken . Ich bin der Meinung das Kindesmißhandlungen gegen jegliches Recht verstößt . Ich konnte diese Zeit bis heute nicht verarbeiten .

  • IJ
    ist ja egal

    Ja, das ist so wie mit den frühgeren Wehrdienstverweigerern im Kalten Krieg.

    Dass Rainer Eppelmann und Arnold Vaatz wegen Verweigerung des Waffendienstes in der NVA in der DDR in Haft waren ist Unrecht, klar.

     

    Dass amnesty international auch in seinem Jahresberichten zu(West-)Deutschland zugunsten mehrerer Personen appellierte, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der alten Bundesrepublik zu Haftstrafen verurteilt worden waren ...

    Wie z.B. hier:

    http://www.amnesty.de/umleitung/1983/deu03/001?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml

     

    ...

     

    Ja, das war dann eben so, wie es eben war.

  • MG
    Magda Geisler

    Das Problem ist wohl, dass das Schicksal der Heimkinder im Osten mal wieder als exemplarisch für den "Unrechtsstaat" DDR instrumentalisiert wird. Die ehemaligen Heimkinder West hingegen müssen sehr darum kämpfen, überhaupt eine Entschädigung für die entsetzlichen Misshandlungen und DEmütigungen zu erhalten.

     

    Ich finde das schon ziemlich merkwürdig. Vielleicht aber hilft das Urteil-Ost jetzt den Klägern West, aber ich glaube es nicht.

  • EL
    Erwin Lindemann

    Kindesmisshandlung in Heimen war allerdings kein Problem speziell der DDR. Auch im Westen war dies leider "üblich". Sowohl in staatlichen Heimen, als auch in Einrichtungen der sogenannten Glaubensgemeinschaften.

     

    Eine Sauerei war beides gleichermaßen, und bei der Entschädigung sollte kein Unterschied gemacht werden. Ob man von einem Kommunisten oder einem Pfaffen misshandelt wird, ist letztendlich egal.

  • HW
    harry wikler

    es darf keine unterschiede gemacht werden von ost oder west kinderheime ich war in ost berliner kinderheim untergebracht.weil ich nicht so wollte wie die erzieher es gern hätten, bin ich nach wismar ins schwererziebare kinderheim gekommen.

  • S
    Sylvia

    War auch von 1970 bis 1975 im Spezialkinderheim. Leider kann ich die Ablehnung der einzelnen Landesgerichte nicht verstehen. Die Karlsruher Richter haben das Urteil gesprochen, dass diese Kunder ein Anrecht auf Entschädigung haben. Hierbei handelt es sich um schutzbefohlene, die selbst nicht entscheiden durften.Sie sind nicht nur mißbraucht u. mißhandelt, nein bis in das hohe Alter psychich krank, denn dies vergisst man nie. StrRehaG § 2 sagt die Entschädigung klar aus, warum findet es dann keine Anwendung? Ich werde meinen Antrag jetzt stellen.

  • RL
    Ralf Luthardt

    ich war von 1972-1974 in einem Spezialkinderheim in Bad Blankenburg(Thüringen)untergebracht und zwar Ohne das es meine Eltern wollten.ich wurde von einer sogenannten Kinderpsychiaterin als kriminell und gefährlich eingestuft und dann 2 Tage später abgeholt und durch mehrer Durchgangsheime geschleusst bis ich in Bad Blankenburg landete.Dort wurden wir massiv geschlagen,bedroht und mußten z.B.auf dem Kartoffelacker stundenlang arbeiten und ich mußte da ich schon kräftig war in der Heizung des Heimes Kohlen schaufeln.Freizeit gab es nicht und nach 2 Fluchtversuchen wurde ich im Bunker eingesperrt im Dunkeln ohne Essen.Nachts wenn geredet wurde mußten alle raustreten und stundenlang Barfuß im Entengang über die flure gehen oder wir wurden unter die Eiskalte Dusche gestellt.Nun sollen wir DDR-Heimkinder nach diesen Mißhandlungen wieder leer ausgehen.Das ist eine bodenlose Frechheit. Ralf Luthardt Sonneberg

  • GM
    Gerlinde Markert

    War auch über 6 Jahre in einem Kinderheim der DDR.Die Kinder wurden alle gleich schlecht behandelt.Es wurde kein Unterschied gemacht,ob man aus polit.Gründen oder Unfähigkeit der Eltern in der Erziehung da war.Die seeligen Qualen,kann kein Richter nachvollziehen um daraus ein Urteil zu sprechen.Ich wäre dafür,allen Heimkindern,ob Ost oder West eine Entschädigung zu geben.Habe noch nie von einem Heimkind gehört,welches eine glückliche Kindheit hatte.Aber möglich ist ja alles,sonst könnten solche fragwürdigen Urteile nicht entstehen.Mein Antrag auf Rehabilitierung wurde abgewiesen,da ich nicht aus polit.Gründen im Heim war.

  • S
    Swen

    Hallo

    Ich war auch von 1985-1988 in ein spezialkinderheim

    zur sozialistischen Umerziehung und von den misshandlungen und quälereien kann ich auch ein Lied singen ....bin aber auch der Meinung man sollte da keinen unterschied machen ob so etwas im Osten oder im Westen geschehen ist denn schmerz und leid fühlt wohl jeder gleich egal von welcher Seite er kommt

  • J
    joachim

    Wer kann mir hefen,

    Kinderheim Junge Garde

    Graal-Müritz 1968 - 1971

    dort wurde ich eingeliefert, war einen sehr schlimme Zeit

    möchte endlich mehr über meine Vergangenheit erfahren.

    Danke den Lesern und für eventuelle Antwort

  • IH
    IRegina Hermann Wasserhr Name

    Ich war 1967-1969 im sogenannten Spezialkinderheim in Eilenburg.Eine harte Zeit für mich als "spezielles" Kind.Ich habe sehr lange gebraucht dies zu verarbeiten ,habe viele Jahre Therapie hinter mir.Ich habe noch diese verachtende Behandlung im Gedächtnis.

  • KK
    koss karl-heinz

    Ich, habe eine Ablehnung bekommen,vom Landgericht.obwohl ich 15 Jahre im Kinderheim bleiben muste.was werden da für unterschide gemacht?

  • SL
    schwarz lydia

    war zwei mal in ein jugendwerkhof bernburg saale hübner -wesoleck eingewiesen ich war grade 15. jahre undhabe dort die hölle durch gemacht. wenn mann nicht spurte dann haben uns kinder und erzieher geschlagen so das mann ins krankenhaus eingeliefer werden muste.bis heute leide ich noch darunter.ich weiß das jugendwerkhöfe die vorstufe von knast war.mann solte diese verbrecher und deren kinder und enkelkinder genauso behndeln wie wir das in den heimen durchgemacht haben. aber davon ist keine gutmachung sonden unsere seele leidet heute noch darunter.ich wurden mir wünschen das alle kinder die in spezielen heimen untergebracht sind zu ertschädigen ob west oder ost wir kinder haben darunter gelitten und nicht die uns eingewiesen haben

  • TA
    Thomas Apoll Kinderheim RTH Weimar

    Ich finde es total in Ordnung, das es entschädigung für die Kinder der Kinderheime gibt.

    Viele Kinder wurden einfach ins Heim gesteckt, weil die Eltern sie nicht haben wollten oder nicht mit ihnen klar gekommen sind.

    Traurig Traurig aber wahr.

  • BU
    Birgit Uhlig

    Weil ich eine "Schande" für die Familie meines bis heute noch nicht bekannten Vaters war, wurde ich gleich im zweiten Lebensmonat ins Heim gesteckt und mit drei Jahren in einem katastrophalen Zustand an ein Rentner-Ehepaar gegeben. Der Pflegevater war damals schon 70, meine Pflegemutter 63. Der Adoptivantrag von einem noch heute lebenden Ehepaar wurde aus politischen Gründen abgelehnt.

    Habe ich eigentlich auch Anspruch auf Rehabilitierung?

    Wie finde ich meinen leiblichen Vater, falls er noch lebt?

  • PM
    Peter M Kühn

    Ich hatte schon vieles vergessen oder verdrängt,aber jetzt kommt alles wieder hoch.Ob west oder ost in beiden Gesellschaften waren Heimkinder nicht zu beneiden. Man sollte alle gleich rehabilitieren. Leider verfolgt keiner die Leute die das uns Kindern angetan haben. Die sogenanten Erzieher werden nicht strafrechtlich verfolgt. Warum eigentlich nicht?

  • UK
    Udo Krause

    Wir als ehemalige DDR Heimkinder hatten trotz zahlreicher Mißhandlungen keinerlei Rechte . Die Diskriminierungen gingen selbst in der Lehre und im späteren Beruf weiter . Selbst in den Betrieben wußte man besser über einen bescheid wie man selber . Ich selbst bekomme noch heute bei Polizei und Behörden Panickatacken . Ich bin der Meinung das Kindesmißhandlungen gegen jegliches Recht verstößt . Ich konnte diese Zeit bis heute nicht verarbeiten .

  • IJ
    ist ja egal

    Ja, das ist so wie mit den frühgeren Wehrdienstverweigerern im Kalten Krieg.

    Dass Rainer Eppelmann und Arnold Vaatz wegen Verweigerung des Waffendienstes in der NVA in der DDR in Haft waren ist Unrecht, klar.

     

    Dass amnesty international auch in seinem Jahresberichten zu(West-)Deutschland zugunsten mehrerer Personen appellierte, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der alten Bundesrepublik zu Haftstrafen verurteilt worden waren ...

    Wie z.B. hier:

    http://www.amnesty.de/umleitung/1983/deu03/001?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml

     

    ...

     

    Ja, das war dann eben so, wie es eben war.

  • MG
    Magda Geisler

    Das Problem ist wohl, dass das Schicksal der Heimkinder im Osten mal wieder als exemplarisch für den "Unrechtsstaat" DDR instrumentalisiert wird. Die ehemaligen Heimkinder West hingegen müssen sehr darum kämpfen, überhaupt eine Entschädigung für die entsetzlichen Misshandlungen und DEmütigungen zu erhalten.

     

    Ich finde das schon ziemlich merkwürdig. Vielleicht aber hilft das Urteil-Ost jetzt den Klägern West, aber ich glaube es nicht.

  • EL
    Erwin Lindemann

    Kindesmisshandlung in Heimen war allerdings kein Problem speziell der DDR. Auch im Westen war dies leider "üblich". Sowohl in staatlichen Heimen, als auch in Einrichtungen der sogenannten Glaubensgemeinschaften.

     

    Eine Sauerei war beides gleichermaßen, und bei der Entschädigung sollte kein Unterschied gemacht werden. Ob man von einem Kommunisten oder einem Pfaffen misshandelt wird, ist letztendlich egal.