■ Verfassung: Fromme Wünsche
Schwerin (AP) – Die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich plebiszitäre Elemente und weitreichende soziale Staatszielbestimmungen enthalten. Landtagspräsident Rainer Prachtl sagte nach einer zweitägigen Klausurtagung der Verfassungskommission, es sei ein Durchbruch bei den bisher strittigen Fragen erreicht worden. Das Land soll mit einer Staatszielbestimmung dazu verpflichtet werden, zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen und „im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern“. Alten und behinderten Menschen sei besonderer Schutz zu gewähren. Land und Gemeinden sind im Verfassungsentwurf angehalten, darauf hinzuwirken, daß „jedem angemessener Wohnraum zu sozial tragbaren Bedingungen zur Verfügung steht“. Ein Volksbegehren soll nach dem Willen der zwanzigköpfigen Verfassungskommission ausgeschrieben werden, wenn mindestens 200.000 Wahlberechtigte dies verlangen. Für eine Volksinitiative sollen 15.000 Unterschriften notwendig sein. Jeder Bürger soll ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen erhalten, soweit sie bei den Behörden vorhanden sind. Festgeschrieben werden soll in der Verfassung auch die Pflicht zum sparsamen Umgang mit allen Naturgütern und ein Ausgleich von Schäden bei Eingriffen in die Natur.
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