Verfahren wegen Diskriminierung: EU geht gegen Polen und Ungarn vor
EU-Kommission reagiert damit auf sogenannte LGBT-freie Zonen in Polen sowie Ungarns neues queerfeindliches Gesetz. Das sei Diskriminierung, so Brüssel
In Polen waren bereits vor Monaten sogenannte LGBT-freie Zonen eingerichtet worden. In Ungarn ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Darstellung von nichtheterosexuellen Lebensweisen in Filmen, Büchern und Lehrmaterial verbietet. Die EU-Kommission sieht darin eine Diskriminierung, die nach Artikel 2 des EU-Vertrags verboten ist. Die Behörde hat lange gezögert, bevor sie eingeschritten ist. Aktiv wurde sie erst, nachdem es beim EU-Gipfel im Juni zum Eklat wegen des Gesetzes in Ungarn gekommen war.
Die Regierungen in Budapest und Warschau haben nun aber zunächst einmal zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Danach kann die Kommission beschließen, ihnen eine begründete Stellungnahme zu übermitteln und sie schließlich vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Zur Kürzung von EU-Finanzhilfen wird dies aber nicht führen. Bei Diskriminierung greife der neue Rechtsstaatsmechanismus nicht, heißt es in Brüssel. Von der Leyen hatte erklärt, dass sie diesen erst im Herbst anwenden will.
Merkwürdig mutet auch die Begründung der EU-Kommission an. Im Falle Ungarns beruft sie sich auf eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und eine EU-Regel zum elektronischen Warenverkehr. So will Brüssel die Ausstrahlung von Filmen mit LGBT-Inhalten durchsetzen. Nach dem Gesetz in Ungarn müssen sie mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden.
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