Verfahren gegen Iraker eingestellt: Tatbeteiligung nicht nachweisbar
Im Fall der tödlichen Messerstiche in Chemnitz ist eins von drei Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Ein Beschuldigter ist noch flüchtig.
Chemnitz epd | Knapp fünf Monate nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz ist das Ermittlungsverfahren gegen einen von drei Männern eingestellt worden. Dem Iraker Yousif I. A. (23) sei eine Tatbeteiligung weder anhand der objektiven Spurenuntersuchungen noch aufgrund von Zeugenaussagen nachzuweisen, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Freitag mit. Den beiden anderen Männern werden gemeinschaftlicher Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Gegen den 23-jährigen Syrer Alaa S. (23) hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz vor kurzem Anklage erhoben. Sein mutmaßlicher Komplize, der Iraker Farhad R. A. (22), ist noch immer flüchtig und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Auch der Iraker Yousif I. A. sei zur Tatzeit am Tatort gewesen hieß es. Er habe nach der Auseinandersetzung gemeinsam mit dem Angeschuldigten Alaa S. und dem noch flüchtigen beschuldigten Farhad R. die Flucht ergriffen. Dass er jedoch auch an der Auseinandersetzung beteiligt war, die zum Tod von Daniel H. (35) geführt hatte, habe sich nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit bestätigt.
Zwei unmittelbare Tatzeugen hatten zunächst eine Tatbeteiligung beschrieben, jedoch ihre Angaben im Laufe der mehrmaligen Vernehmungen nicht mehr aufrechterhalten. Da sich der Betroffene wegen des Haftbefehls des Amtsgerichts Chemnitz vom 26. August bis 18. September 2018 in Untersuchungshaft befunden hatte, könne er nun binnen eines Monats einen Antrag auf Entschädigung wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme stellen, hieß es.
Am 26. August 2018 war es am Rande des Chemnitzer Stadtfestes zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen gekommen, die eskalierte. Der Deutschkubaner Daniel H. wurde dabei erstochen. Der tödliche Vorfall löste eine Reihe ausländerfeindlicher Proteste in der Stadt aus, die bundesweit für Aufsehen sorgten.
Laut Anklage soll Alaa S. am 26. August während eines Streites „ohne rechtfertigenden Grund mit einem mitgeführten Messer im bewussten und gewollten Handeln“ auf das Opfer mehrfach eingestochen haben. Laut Anklage verübte er die Tat gemeinsam mit dem noch flüchtigen Farhad R. A.
Leser*innenkommentare
C.O.Zwei
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Schutzsuchende nicht rassistisch verfolgt werden. Nun gilt es, den Kampf gegen den wildwuchernden Rechtspopulismus in den neuen Bundesländern fortzusetzen.