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Verdorbene Reizwäsche: Lebensmittelamt warnt

Wiesbaden (ap) - Die hessischen Lebensmittelkontrolleure „schnüffelten“ in Sexshops und wurden fündig: Sie beschlagnahmten sogenannte eßbare Unterwäsche. Aber wegen „nicht zugelassener Inhaltsstoffe“ wurde die Reizwäsche für den Gaumen als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt.

Dem in Wiesbaden vorgelegten Jahresbericht 1989 der Lebensmittelkontrolle sind zahlreiche Ekligkeiten zu entnehmen. So stellten Mitarbeiter in Mineralöl eingelegte Williams-Christ-Birnen sicher, und sie entdeckten in Konserven, Broten und Kleingebäck tote Tiere wie Reismehlkäfer und Schaben, aber auch Spinnen, eine tote Maus und die Kadaverreste eines Maulwurfs.

Im vergangenen Jahr wurden in Hessen 211 Tonnen Lebensmittel beseitigt, die für den menschlichen Verzehr nicht oder nicht mehr geeignet waren. Die häufigsten Beanstandungen waren unsachgemäße Lagerung, Überschreitung der Haltbarkeitsfristen, verdorbene oder verunreinigte Lebensmittel.

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