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Verdi: Nimmer verzichtet!

Das Weihnachtsgeld sei für zahlreiche Beschäftigte sicher, bekräftigte gestern die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi pünktlich zur Vorfreude aufs 13. Gehalt. „Soweit die Zahlung des Weihnachtsgeldes auf tariflichen Regelungen beruht, wie im Bremer Einzelhandel, sind keine einseitigen Änderungen durch den Arbeitgeber zulässig“, so der zuständige Gewerkschaftssekretär. Auch ein freiwilliger Verzicht des Arbeitnehmers auf das tarifliche Weihnachtsgeld sei rechtlich nicht möglich.