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Verdacht auf illegale AutorennenZwei Rennen, zwei Tote

Am Samstag- und am Sonntagabend hat es in Dresden und im Landkreis Gifhorn vermutlich jeweils ein illegales Autorennen gegeben. Es starben ein Kind und ein Fahrer.

Das, was bleibt – am Samstagabend kam ein Sechsjähriger zu Tode, vermutlich wegen eines Autorennens Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Wasbüttel/Dresden dpa | Bei einem mutmaßlichen Autorennen im Landkreis Gifhorn ist ein 38-Jähriger mit seinem Sportwagen gegen einen Baum gefahren und ums Leben gekommen. Bei der Unfallaufnahme hätten Zeugen Hinweise auf ein zweites Auto gegeben, das dem Auto dicht gefolgt sei, teilte die Polizei am Montag mit. Die Beamten hätten einen 24 Jahre alten Fahrer ausfindig gemacht, gegen den wegen des Verdachts der Teilnahme an einem illegalen Autorennen ermittelt werde.

Am frühen Sonntagabend war der 38-Jährige mit seinem Wagen in einer Rechtskurve von der Straße zwischen Isenbüttel und Wasbüttel abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Dabei sei das Auto in drei Teile gerissen worden. Der Fahrer starb den Angaben zufolge noch an der Unfallstelle, vermutlich war er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

Erst am Samstagabend war in Dresden nach einem mutmaßlichen illegalen Autorennen ein Sechsjähriger gestorben. Der Junge war von einem Auto angefahren worden, als er eine Straße überquerte. Er starb wenig später im Krankenhaus. Nach dem Tod des Kindes sind bei der Polizei mehrere Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. „Alle werden aufgenommen und geprüft“, sagte ein Polizeisprecher am Montag ohne Details zu Zahlen und Inhalt zu nennen. Beschuldigt werden zwei Autofahrer im Alter von 31 und 23 Jahren.

Beamte nahmen den Älteren am Sonntagnachmittag fest. Er befindet sich den Angaben zufolge in Polizeigewahrsam und sollte am Montag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Die Polizei wollte sich im Lauf des Tages mit weiteren Details äußern.

Gegen den 31-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Zudem wurde gegen beide Männer ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Raserei und illegale Straßenrennen gelten seit 2017 in Deutschland als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit. Nach dem Strafgesetzbuch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet.

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4 Kommentare

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  • was weiss man über die Fahrer?

    zisch und weg

  • Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH kommt auch Mord in Frage.

    Weshalb wird hier nicht entsprechend ermittelt?

  • "Nach dem Strafgesetzbuch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet."

    Da im vorliegenden Fall ein Mensch ums Leben gekommen ist, liegt der Strafrahmen gem. § 315d Abs. 5 StGB bei bis zu zehn Jahren Haft.

  • Das Strafmaß scheint mir trotz Etiketten-Wechsel noch viel zu gering zu sein.

    Ein Unbeteiligter ist tot. Ein Kind, dessen Leben noch gar nicht richtig angefangen hat und dessen Eltern ihres jetzt womöglich für beendet halten.

    Wieso gibt es eigentlich keinen Absatz im entsprechenden Paragraphen, der im Falle unbeteiligter Opfer der Raserei ein höheres Strafmaß festlegt, als wenn nur eine rote Ampel überfahren wird?

    Wenn Gesetze dem Rechtsempfinden selbst von Juristen derart zuwiderlaufen, ist es kein Wunder, wenn sie als Staatsanwälte versuchen, das Recht zu beugen und etwa einen Mord zu „beweisen“, wo von Vorsatz nur sehr bedingt eine Rede sein kann, weil dafür ein Hirn im Kopf notwendig wäre, nicht nur ein Arsch auf einem Autositz.