Verdacht auf illegale Autorennen: Zwei Rennen, zwei Tote
Am Samstag- und am Sonntagabend hat es in Dresden und im Landkreis Gifhorn vermutlich jeweils ein illegales Autorennen gegeben. Es starben ein Kind und ein Fahrer.
dpa | Bei einem mutmaßlichen Autorennen im Landkreis Gifhorn ist ein 38-Jähriger mit seinem Sportwagen gegen einen Baum gefahren und ums Leben gekommen. Bei der Unfallaufnahme hätten Zeugen Hinweise auf ein zweites Auto gegeben, das dem Auto dicht gefolgt sei, teilte die Polizei am Montag mit. Die Beamten hätten einen 24 Jahre alten Fahrer ausfindig gemacht, gegen den wegen des Verdachts der Teilnahme an einem illegalen Autorennen ermittelt werde.
Am frühen Sonntagabend war der 38-Jährige mit seinem Wagen in einer Rechtskurve von der Straße zwischen Isenbüttel und Wasbüttel abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Dabei sei das Auto in drei Teile gerissen worden. Der Fahrer starb den Angaben zufolge noch an der Unfallstelle, vermutlich war er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Erst am Samstagabend war in Dresden nach einem mutmaßlichen illegalen Autorennen ein Sechsjähriger gestorben. Der Junge war von einem Auto angefahren worden, als er eine Straße überquerte. Er starb wenig später im Krankenhaus. Nach dem Tod des Kindes sind bei der Polizei mehrere Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. „Alle werden aufgenommen und geprüft“, sagte ein Polizeisprecher am Montag ohne Details zu Zahlen und Inhalt zu nennen. Beschuldigt werden zwei Autofahrer im Alter von 31 und 23 Jahren.
Beamte nahmen den Älteren am Sonntagnachmittag fest. Er befindet sich den Angaben zufolge in Polizeigewahrsam und sollte am Montag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Die Polizei wollte sich im Lauf des Tages mit weiteren Details äußern.
Gegen den 31-Jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Zudem wurde gegen beide Männer ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Raserei und illegale Straßenrennen gelten seit 2017 in Deutschland als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit. Nach dem Strafgesetzbuch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet.
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