Veränderungssperre für Gorleben: Atomkraftgegner gehen in Berufung
Muss Gorleben als Endlagerkandidat gesichert werden? Greenpeace und die Grundbesitzer kämpfen trotz einer Niederlage vor Gericht weiter.
![Polizisten benutzen im Mai 2013 in Gorleben einen Kran, um Anti-Atomkraftgegner zu räumen. Polizisten benutzen im Mai 2013 in Gorleben einen Kran, um Anti-Atomkraftgegner zu räumen.](https://taz.de/picture/713777/14/9231765.jpg)
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte jüngst Klagen der Umweltschutzorganisation und des Lüchow-Dannenberger Waldbesitzers Fried Graf von Bernstorff gegen die sogenannte Veränderungssperre für den Gorlebener Salzstock als unzulässig verworfen. Zuvor waren die Kläger in Lüneburg in derselben Sache bereits in einem Eilverfahren unterlegen.
Die Veränderungssperre war 2005 erstmals vom Bund erlassen worden. Sie untersagt im Salzstock unterhalb einer Tiefe von 50 Metern „die Standorterkundung erschwerende Veränderungen im Untergrund“ – also Nutzungen wie zum Beispiel die Förderung von Bodenschätzen, die einer weiteren Untersuchung entgegenstehen und mit dem Bau eines Endlagers unvereinbar sind.
Die Sperre war im August dieses Jahres ausgelaufen. Die Regierung in Berlin hatte im Frühjahr zunächst eine Verlängerung der Verordnung für weitere zehn Jahre beschlossen. Der Bundesrat stimmte unter der Bedingung zu, dass die Veränderungssperre zunächst nur bis März 2017 verlängert wird. Weil sie nur für den Salzstock im Wendland, nicht aber für andere potentielle Standorte gilt, sehen die Umweltschützer Gorleben ungeachtet des proklamierten Neustarts der Endlagersuche weiter in der Favoritenrolle für die geplante Atommüllagerstätte.
Das Gericht sieht kein Rechtsverhältnis
Bernstorff und Greenpeace, die Grundstücke über dem Salzstock besitzen und nach eigener Rechtsauffassung deshalb als Betroffene gelten, wollten mit ihrer Klage erzwingen, dass die Veränderungssperre aufgehoben wird. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Gesetzgeber und den Klägern in diesem Fall aber kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis. Auf die in der Sache strittige Frage, ob für den Standort Gorleben noch das erforderliche Sicherungsbedürfnis bestehe, komme es daher nicht an.
Greenpeace-Mann Edler kritisiert, dass sich das Gericht nicht inhaltlich mit der Veränderungssperre auseinander gesetzt hat. Von dem Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhofft er sich bessere Chance. „Aus unserer Sicht bleibt die Veränderungssperre das Symbol dafür, dass Gorleben bei der Endlagersuche bevorzugt wird“, sagt er.
Schützenhilfe erhalten die Kläger vom Land Niedersachsen. „Wir lehnen eine isolierte Regelung zum Nachteil Gorlebens ab“, hat Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) kürzlich erklärt. Das Bundesland setze sich für eine Gleichbehandlung aller in Frage kommenden Endlagerstandorte ein, eine Veränderungssperre allein für Gorleben sei überflüssig und „Gift für den weiteren Verhandlungsprozess und die Vertrauensbildung vor Ort.“
Auch eine Arbeitsgruppe der vom Bundestag eingesetzten Endlager-Kommission hat sich schon mit der Veränderungssperre befasst. Einen Beschluss gab es zunächst nicht, auch weil die Kommission und ihre Untergruppen mehr oder weniger paritätisch mit Befürwortern und Gegnern eines Endlagers in Gorleben zusammengesetzt sind. Angeregt wurde stattdessen eine Änderung des Bundesberggesetzes. Die Novelle solle Gorleben einerseits als möglichen Endlagerstandort sichern, zum anderen aber eine Gleichbehandlung mit anderen Standorten ermöglichen.
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