Vater des Hanau-Attentäters in Haft: Ende der Renitenz
Der Vater des Hanau-Attentäters bedroht seit Monaten eine Opferfamilie. Nun sitzt er in Haft – wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe.
Seit Monaten taucht Hans-Gerd R. vor der Wohnung von Serpil Temiz Unvar in Hanau auf, verschickt wüste Schreiben an Behörden. Das Heikle: Der 75-Jährige ist Vater des Hanau-Attentäters – der am 19. Februar 2020 aus rassistischem Motiv neun Menschen tötete, darunter den Sohn von Temiz Unvar, Ferhat. Zuletzt erhielt der Rentner deshalb ein Näherungsverbot an die Opferfamilie, ein Polizeiwagen stand vor der Tür der Mutter.
Nun aber hat Serpil Temiz Unvar vorerst Ruhe: Der renitente Rentner wurde verhaftet, um eine 70-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte der taz die Festnahme. Diese sei am Mittwochnachmittag in der Nähe von R.s Wohnung erfolgt, so ein Sprecher. Diese befindet sich nur wenige hundert Meter von der Wohnung von Temiz Unvar entfernt.
Hintergrund ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Hanau vom 13. Dezember 2022, wegen sechs Verstößen gegen des Gewaltschutzgesetzes innerhalb von acht Tagen im November. Obwohl R. die Auflage hatte, sich bis auf 30 Meter nicht der Wohnung von Temiz Unvar zu nähern, hatte er dies getan. Der 75-Jährige erhielt darauf eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 60 Euro, also 4.200 Euro – die er aber nicht bezahlte. Deshalb erfolgte nun ein Vollstreckungshaftbefehl und eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Erleichterung bei bedrohter Betroffener
Serpil Temiz Unvar zeigte sich über die Festnahme erleichtert. „Das ist eine gute Nachricht“, sagte Temiz Unvar der taz. „Dieser Mann dachte, er kann machen, was er will. Er ist eine Bedrohung, nicht nur für uns, sondern die ganze Nachbarschaft.“ Sie hoffe nun, dass sich auch eine langfristige Lösung zu dem Attentätervater findet, um Sicherheit für alle zu schaffen, so Temiz Unvar.
Die Betroffenen des Hanau-Anschlags misstrauen Hans-Gerd R. schon lange. Laut einem Gutachten teilte er einige der Verschwörungsmythen seines rassistischen Sohnes. Nach der Tat forderte er in Schreiben an Behörden die Tatwaffe seines Sohnes zurück und die Wiederfreischaltung von dessen Webseite, wo er sein Tatmanifest veröffentlicht hatte.
Wegen den Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz laufen laut Staatsanwaltschaft inzwischen 30 Ermittlungsverfahren gegen Hans-Gerd R. Zudem werden sieben Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung und Beleidigung geführt.
Bereits im September vergangenen Jahres war der Rentner wegen Beleidigung in zwei Fällen zu eine Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Er hatte die Anschlagsopfer als „wilde Fremde“ und ein Spezialeinsatzkommando in der Tatnacht als „Terrorkommando“ bezeichnet.
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