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Väter sollen nicht länger zum Kommiß

Bremen (ap) — Eine gesetzliche Regelung zur Freistellung aller Väter vom Wehr- und Zivildienst hat die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (KDV) gefordert. Die Organisation kritisierte, daß das Verteidigungsministerium die Einberufungsregelung aufgehoben habe, nach der unverheiratete Väter, die mit Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, ebenso wie verheiratete Väter nicht einberufen werden. Die Einberufung unverheirateter und geschiedener Väter verstoße gegen das Grundgesetz. Die Organisation wies darauf hin, daß das für den Zivildienst zuständige Bundesministerium für Frauen und Jugend die Regelung des Verteidigungsministeriums von 1990 nie übernommen habe. Als sie die Gleichbehandlung der Zivildienstpflichtigen beim Bundesamt für den Zivildienst einforderte, habe das Verteidigungsministerium seinen Erlaß 1991 zum Nachteil der unverheirateten Frauen und ihrer Kinder bestätigt.

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