VG Media kritisiert Google: Modifizierter Snippet-Streit

Google stellt bald Verlagsinhalte der von der VG Media vertretenen Häuser verkürzt dar. Die Verwertungsgesellschaft sieht einen Rechtsverstoß.

Die Ankündigung des US-Konzerns stelle einen neuen Sachverhalt dar, „der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss“, teilte die VG Media mit. Bild: dpa

BERLIN dpa/rtr | Die von Google geplante Kürzung bei der Darstellung bestimmter Verlagsinhalte in seinen Suchergebnissen verstößt nach Einschätzung der Verwertungsgesellschaft VG Media „deutlich gegen das Kartellrecht“. Von dem Google-Plan betroffen sind Verlage, die über die VG Media aus dem Leistungsschutzrecht Lizenzansprüche stellen.

Inhalte aus diesen Häusern will der Internet-Konzern künftig nur noch mit Überschriften anzeigen. Weiterführende Textanrisse (Snippets) und Vorschaubilder (Thumbnails) sollen entfallen. „Google behandelt als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich“, erklärte die VG Media. Durch die Schlechterstellung wolle Google von den Presseverlagen eine kostenfreie Nutzung ihrer Inhalte erzwingen. „Für die VG Media stellt diese Ankündigung von Google einen neuen Sachverhalt dar, der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss.“

Ein Google-Sprecher sagte am Donnerstag, mit der verkürzten Darstellung reagiere das Unternehmen nur auf eine Klage einiger Verlage und der VG Media. Im übrigen habe das Bundeskartellamt bereits eine Beschwerde in dieser Sache zurückgewiesen. „Das Amt hat in seinem Brief auch festgestellt, dass wir nicht zum Einkauf von Verlagsinhalten gezwungen werden können.“

Die verkürzte Darstellung einzelner Verlagsinhalte wird am 23. Oktober umgesetzt. Die Verwertungsgesellschaft VG Media verwies am Donnerstag auf einen Auftritt des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bei den Medientagen München am kommenden Mittwoch (22.10). Mundt werde sich dabei den Fragen der Journalisten Hans Werner Kilz und Hans-Peter Siebenhaar zum Thema stellen.

Die VG Media vertritt 160 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Nicht betroffen sind populäre Websites wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de oder handelsblatt.com, da diese nicht gegen die bestehenden Snippets auf Google News und in der Google-Suche vorgegangen sind. Auch Sites wie focus.de und huffingtonpost.de gehören zu den Webangeboten, die das Vorgehen von Google tolerieren und weiterhin im üblichen Umfang auf den Google-Seiten zu sehen sind.

Bundesregierung prüft „Erweiterung des Kartellrechts“

Die Bundesregierung will notfalls mit Änderungen im Kartellrecht gegen einen möglichen Missbrauch der Marktmacht von Internet-Konzerne wie Google und Amazon vorgehen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) widersprach am Donnerstag im Bundestag zwar der Darstellung, er selbst habe eine Zerschlagung von Google gefordert. „Dies ist falsch.“ Er lasse aber „eine kartellrechtähnliche Regulierung von Internet-Plattformen“ prüfen.

Der Minister fügte hinzu: „Wir reden auch über die Frage der Erweiterung des Kartellrechts.“ In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die Reuters vorlag, beschrieb Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer die Position der Regierung. Um gegen den Missbrauch einer dominierenden Markmacht vorzugehen, sei schon nach geltenden deutschen und europäischen Recht auch eine Entflechtung als Sanktion möglich, wenn es keine anderen wirksamen Mittel gebe, machte er deutlich. Grundsätzlich sei „zwingend erforderlich, dass auf den sich dynamisch entwickelnden Internetmärkten eine wirksame Fusionskontrolle und ein wirksamer Schutz vor Missbrauch von Marktmacht auf nationaler und europäischer Ebene sichergestellt sind“.

Sollten Probleme fortbestehen, „die als nicht hinnehmbar zu bewerten sind, wird die Bundesregierung über die Notwendigkeit einer Modifizierung von kartellrechtlichen Instrumenten entscheiden“. Die Regierung sei aber der Auffassung, dass das geltende Kartellrecht derzeit ausreiche. Die bestehenden Instrumente müssten dabei auch gegenüber global agierenden Unternehmen durchgesetzt werden.

Ob auf Märkten der Internetwirtschaft eine Beherrschung durch einzelne Unternehmen vorliegt, ist nach Beckmeyers Worten bislang nicht endgültig festgestellt. Ein Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen den Suchmaschinen-Konzern Google läuft noch. Der für digitale Infrastruktur zuständige Minister Alexander Dobrindt beklagte im Bundestag, dass sich unter den globalisierten Konzernen kein deutsches Unternehmen befinde. Die deutsche Wirtschaft müsse hier in eine internationale Spitzenposition geführt werden.

„Deutschland hat eine Chance auf ein digitales Wirtschaftswunder“, sagte der CSU-Politiker. Der digitale Wettbewerb müsse belebt werden, Deutschland dabei zu einem Leistungszentrum werden. Digitale Standortfaktoren seien entscheidend für Wachstum und Wohlstand in der Zukunft.

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