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■ VERKEHRSROWDIESFührerscheinentzug für notorische Raser

Karlsruhe (afp) — Der Bundesgerichtshof hat in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß bekräftigt, daß Verkehrsrowdies in der Regel mit einem Fahrverbot anstatt mit einer erhöhten Geldbuße bestraft werden. In der Entscheidung heißt es, daß ein Richter auch in Fällen „beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung“ Fahrverbote verhängen kann und dabei nicht näher begründen muß, warum er keine Ausnahme von der Regel macht. (AZ: 4 StR 367/91).