Uruguay arbeitet Diktatur auf: Militärs müssen doch noch vor Gericht

Trotz Amnestiegesetz: Präsident Mujica lässt Ermittlungen gegen Ex-Militärs zu, denen Menschenrechtsverletzungen während der letzten Diktatur vorgeworfen werden.

Reagiert mit Ermittlungen auf ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Uruguays Präsident José Mujica. Bild: dpa

BUENOS AIRES taz | Uruguays Militärs könnten doch noch auf der Anklagebank landen. Die Regierung in Montevideo hat am Montag die Zulassung von Ermittlungsverfahren wegen Menschenrechtsverbrechen während der letzten Militärdiktatur angekündigt. Wie aus dem Präsidialamt verlautet, wird Präsident José Mujica rund 80 Verfahren gegen ehemalige Militärs und Polizisten wegen Straftaten in der Zeit der Diktatur von 1973 bis 1985 genehmigen. Mujica reagiert damit auf ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das Uruguay zur Zulassung der Verfahren verpflichtet hatte.

In einem Präzedenzurteil vom 24. März 2011 hatte der Gerichtshof der Klage des argentinischen Schriftstellers Juan Gelman entsprochen, nach der die uruguayischen Justizbehörden ein Ermittlungsverfahren im Fall des spurlosen Verschwindens seiner schwangeren Schwiegertochter María Claudia García im Jahr 1976 und die illegale Weitergabe des nach deren Verschwinden zur Welt gekommenen Kindes einleiten müssen. Das war bisher verweigert worden. Zudem forderten die Richter von Uruguay, alles Nötige zu tun, damit das Amnestiegesetz kein Hindernis mehr für die Ermittlungen bei Menschenrechtsverbrechen ist.

Ein Amnestiegesetz vom Dezember 1986 sichert allen Polizei- und Militärangehörigen Straffreiheit für Verbrechen zu, die vor dem 1. März 1985 begangen wurden. Alle Versuche, das Gesetz aufzuheben, sind bisher gescheitert. Das Amnestiegesetz überlässt es jedoch der jeweiligen Regierung, in Ausnahmefällen Ermittlungen anzustellen. Unter den früheren Präsidenten Julio María Sanguinetti (1985-1990 und 1995-2000), Luis Alberto Lacalle (1990-1995) und Jorge Batlle (2000-2005) wurden alle Verfahren dieser Art auf Eis gelegt. Erst unter der Regierung von Tabaré Vázquez (2005-2010) kam es zu einigen Prozessen, die mit einer Verurteilung der Verantwortlichen endeten.

Während der Militärdiktatur wurden in Uruguay rund 40.000 Menschen inhaftiert und gefoltert. Das Schicksal von knapp 200 Verschwundenen ist bis heute unklar. Das Amnestiegesetz war unter dem Titel "Gesetz über die Hinfälligkeit des Strafanspruchs des Staates" im Dezember 1986 unter dem damaligen Präsidenten Julio María Sanguinetti vom Parlament beschlossen worden. Eine Aufhebung des Gesetzes durch das Parlament war erst im Mai 2011 gescheitert.

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