: Urteile im Vergleich
Zehn Monate auf Bewährung für zehn Steine ist ein für 'Moabiter Landrecht‘ sehr mildes Urteil. Im Folgenden ein paar Urteile einiger Prozesse um die Krawalle vom 1. und 17.Mai 1987 zum Vergleich: Für vier Steinwürfe auf Polizeibeamte wurde ein 20jähriger Hilfsarbeiter vom Amtsgericht wegen schweren Landfriedenbruch (sch.LF) versuchter Körperverletzung (v.KV) und schweren Widerstand (sch.W) zu 20Monaten Haft verurteilt. Für „mindestens“ drei Steine in Richtung einer Polizeikette wurde ein 23jähriger Student vom Amtsgericht wegen sch.W. und gefährlicher KV zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Für einen Stein am 1.Mai '87 gegen das Schild eines Polizisten und am 17.Mai '87 einen Stein auf die Rückfront einer Wanne wurde ein 25jähriger Schlosser von der 2.Strafkammer zu 18 Monaten Haft verurteilt (1.Instanz: 21 Monate mit Bewährung). Für „mindestens“ vier Steine gegen Polizeiwannen wurde ein 23jähriger Franzose von der 20.Strafkammer wegen Widerstand zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. (1.Instanz: ein Jahr Haft).
Für sechs Steine auf Polizisten und zwei Flaschen auf ein Restaurant wurde ein 22jähriger Angeklagten wegen sch.LF, sch.W. und v.gef.KV. von der 12.Strafkammer zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Er war wegen wegen 2,28Promille Alkohol vermindert schuldfähig. Der Prozeß war gleich vor dem Landgericht eröffnet worden.
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