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UrteilMietpreisbremse gilt für Berlin

Das Landgericht Berlin hat die Auffassung des Amtsgerichts Neukölln, dass die Mietpreisbremse unwirksam sei, verworfen. Das geht aus einem Urteil vom 20. Juni hervor. Im November 2022 hatte das Amtsgericht die Klage einer Mieterin abgewiesen, die von ihrer Vermieterin zu viel gezahlte Miete von März bis Dezember 2017 zurückgefordert hatte. Als Begründung hieß es, dass die Mietbegrenzungsverordnung im Juni 2015 nicht wie vorgeschrieben öffentlich einsehbar gewesen sei. Das Urteil hatte medial für Aufregung gesorgt. Die Klägerin legte Berufung ein, woraufhin das Landgericht entschied, dass die Mietpreisbremse entsprechend der Anforderungen des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden und daher wirksam sei. Eine Berufung der Beklagten im März wurde zurückgewiesen, eine Revision ist nicht möglich. (kiri)

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