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■ UrteilRecht auf Anhörung

Köln (dpa) – Einem Arbeitnehmer, der in den Verdacht einer Straftat geraten ist, muß vor einer Kündigung Gelegenheit zur Entkräftung der Vorwürfe gegeben werden. Ohne eine solche Möglichkeit ist eine Kündigung nicht wirksam. (AZ LAG Köln – 11 Sa 413/92)

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