■ Urteil: Anspruch auf Antenne
Karlsruhe (dpa) - Ausländische Mieter dürfen – auf eigene Kosten – eine Parabolantenne installieren lassen, wenn sie per Kabelanschluß keine Sendungen aus ihrem Heimatland empfangen können. In diesen Fällen gehe das Grundrecht auf Informationsfreiheit dem Interesse des Vermieters vor. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe hervor. (AZ: OLG Karlsruhe – 3 ReMiet Rechtsentscheid vom 24.8.1993)
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