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■ UrteilVertrau nicht dem Chef

Kassel (dpa) – Bitten, Vorschläge und Einladungen eines Chefs an seine Untergebenen sind vor dem Gesetz keine Weisungen. Wer „stumme Befehle“ ausführt und dabei verunglückt, ist deshalb nicht dienstlich versichert. So urteilte das Bundessozialgericht. (Az.: 2 RU 17/94). Die Klage einer Frau, die auf Vorschlag ihres Chefs auf einer Reise einen Abstecher nach Mallorca machte und sich dabei den Fuß brach, wurde damit abgewiesen. Nun gibt's kein Geld von der Berufsgenossenschaft.

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