piwik no script img

Urteil zur gehypten SchokoladeWo Dubai draufsteht, muss Dubai drin sein

Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaaren aus der Türkei darf nicht als „Dubai-Schokolade“ verkauft werden, entscheidet ein Gericht.

epd/dpa | Schokolade, die nicht in Dubai hergestellt wurde und auch keinen anderen geografischen Bezug zu dem Emirat hat, darf laut dem Landgericht Köln in Deutschland nicht als „Dubai-Schokolade“ verkauft werden. Die Richter bestätigten am Dienstag eine zuvor bereits erlassene einstweilige Verfügung, die Aldi-Süd betraf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer in Deutschland ansässigen Antragstellerin Recht, die wegen irreführender geografischer Herkunftsangaben eine Unterlassung gegen die Konkurrenz beantragt hatte. Die Klägerin vertreibt unter anderem Genussmittel wie Süßwaren, zu denen auch ein Schokoriegel gehört, der in Dubai hergestellt wird.

Die Antragsgegnerin betreibt einen Online-Shop, in dem sie unter anderem Schokolade vertreibt, die sie unter anderem mit dem Begriff „Miskets Dubai Chocolate“ bewirbt. Das Produkt wird in der Türkei hergestellt, was auch auf der Rückseite der Verpackung angegeben ist.

In dem Verfahren hatte die beklagte Partei darauf verwiesen, dass bei ihrer Schokolade die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ lediglich als Gattungs- und nicht als Herkunftsbezeichnung zu verstehen sei. So handele es sich bei den Zutaten dieser Schokolade auch nicht um lokale Spezialitäten.

Irreführende Werbung

Diesen Ausführungen folgte die Zivilkammer nicht. Die Kammer berief sich in seiner Entscheidung auf Paragraf 127 des Markengesetzes. Demnach dürfen geografische Herkunftsangaben nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem betreffenden Gebiet oder Land stammen, wenn bei der Bezeichnung die Gefahr der Irreführung über die Herkunft besteht.

Die mit Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif) gefüllte Schokolade war vor allem über die Sozialen Medien gehyped worden. Daraufhin hatten die Lebensmittelhändler Rewe und Edeka zahlreiche Produkte eingekauft und auch Lidl und Aldi starteten mit großen Werbekampagnen den Verkauf ihrer „Dubai-Schokolade“. Diese stammt allerdings nicht aus dem Wüsten-Emirat, sondern aus der Türkei.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • "Wo Dubai draufsteht, muss Dubai drin sein" - Jetzt habe ich Angst: Was muss dann in die Sauce bolognese oder die Thüringer Bratwurst?

    • @Jörg Levin:

      Ich mache mir ebenfalls Sorgen bei "Berliner" und "Hamburger". Die taz hätte besser schreiben sollen: Wo Dubai draufsteht, muss Pistazienschlonze drin sein