Urteil zur Waldschlösschenbrücke: Dresdner Brücke bleibt stehen
Ein Gericht urteilt, dass die Umweltverträglichkeit der Waldschlösschenbrücke neu geprüft werden muss. Abgerissen wird sie nicht.
Nachgeholt werden muss aber die erforderliche Verträglichkeitsprüfung für das Flora-Fauna-Habitat (FFH) des Baugebietes an den Elbwiesen. Eine Sperrung oder gar einen Wiederabriss der 182 Millionen Euro teuren Brücke hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier bereits am Mittwoch ausgeschlossen.
Der einmalige Fall, dass über ein seit drei Jahren befahrenes Brückenbauwerk zu entscheiden war, hängt mit der Ausweisung des FFH-Gebietes erst wenige Monate nach dem Planfeststellungserlass 2004 zusammen. Das Elbtal wurde von der EU-Kommission außerdem zum Vogelschutzgebiet erklärt.
Nach der Klage der Grünen Liga 2004 gegen den Erlass bewertete deshalb die Landesdirektion Sachsen als Mittelbehörde 2008 die FFH-Verträglichkeit neu und machte dabei von der Möglichkeit einer Ausnahmezulassung nach Absatz 4 der europäischen FFH-Richtline Gebrauch. Beim Dresdner und beim sächsischen Oberverwaltungsgericht waren die Kläger zunächst gescheitert.
Verschärfte Auflagen nicht zwangsläufig
Das Bundesverwaltungsgericht rief den Europäischen Gerichtshof zu Hilfe. Der stellte im Januar dieses Jahres fest, dass auch ein vor der Ausweisung eines Schutzgebietes begonnenes Projekt unter das so genannte Verschlechterungsverbot fällt. Die Beeinträchtigung von Lebensräumen und die Störung von Arten seien auszuschließen. Deshalb muss nun die Landesdirektion die Verträglichkeit in einem ergänzenden Verfahren erneut prüfen und festgestellte Mängel beheben.
Nicht zwangsläufig muss dieses zu verschärften Auflagen führen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass weit weniger Fledermäuse wie die Kleine Hufeisennase durch das massive Bauwerk betroffen sind als angenommen, könnte das Tempolimit 30 auf der Brücke entfallen. Die Grüne Liga wertet das Urteil „als großen Erfolg für den Naturschutz“ Der Verband verbinde damit „die Hoffnung, dass andere Träger von Eingriffsvorhaben in Sachsen künftig den rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft von Anfang an den ihnen gebührenden Respekt erweisen.“
Der über 20 Jahre währende Streit um die ästhetisch, ökologisch, finanziell und verkehrspolitisch umstrittene Brücke ist noch nicht beendet. Gegen den nun erforderlichen neuen Planfeststellungsbeschluss könnte nämlich erneut geklagt werden. Dann stünde der jahrelange Weg durch die Instanzen zum zweiten Mal an.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Habeck fordert Milliardärssteuer
Wer glaubt noch an Robert Hood?
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
Mehr Zugverkehr wagen
Holt endlich den Fernverkehr ins Deutschlandticket!
Vorteile von physischen Spielen
Für mehr Plastik unterm Weihnachtsbaum
Gründe für das Aus der SPD-Kanzler
Warum Scholz scheiterte