Urteil zur Erbschaftsteuer: Zentrale Punkte verfassungswidrig
War's das mit den Steuervorteilen für Unternehmen? Das Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung auf, die Erbschaftsteuer bis 2016 neu zu regeln.
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, urteilten die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden.
„Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien“, sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Art und Weise sowie Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.
So seien 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden, während der Fiskus in diesem Jahr nur 4,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer eingenommen habe.
Nach den seit 2009 geltenden Ausnahmen können Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Steuern teilweise oder sogar ganz befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist. Besondere Vorteile gelten für Firmen mit bis zu 20 Angestellten.
Die Richter beurteilten die Vorschriften aus mehreren Gründen als verfassungswidrig. So würden durch die Ausnahmen nicht nur kleinere und mittelständische Betriebe bevorzugt, sondern unabhängig von ihrem wahren Entlastungsbedarf auch Großkonzerne, hieß es unter anderem. Weiter missbilligte der Senat die Privilegien innerhalb der Steuerfreistellung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sowie die Möglichkeiten, durch rechtliche Schlupflöcher Steuern zu vermeiden.
Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. „Es steht ihm frei, an seiner bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten Punkte zu korrigieren“, sagte Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch völlig neu strukturieren. Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des Bundesfinanzhofes.
Leser*innenkommentare
Gerda Fürch
Die Richtungspolitik, einst aus Bonn, jetzt aus Berlin, ist stark unternehmerfreundlich und wirtschaftsfreundlich und finanzmarktfreundlich geprägt. Angefangen hat das 1983 mit der "geistig-moralischen Wende" durch Kohl und Genscher.
Berlin und Brüssel brauchen jetzt aber eine längst überfällige arbeitnehmerfreundliche, menschenfreundliche, gewerkschaftsfreundiche Richtungspolitik mit guter Sozialpolitik in der gesamten EU!
Damit sich die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinander öffnet. Die vielen Millionen arbeitslosen jungen Menschen in den südlichen und teilweise in den östlichen Ländern der EU sind die Armenlast, die Soziallasten von morgen! Und die älteren Langzeitarbeitslosen - alles oftmals Fachkräfte. An diesen Armenlasten und Soziallasten will sich ein großer Teil des Unternehmertums, "der Wirtschaft" und vor allem diese Steuerhinterzieher mit ihren ausgeklügelten Steueroasen / Steuergesetzen durch Juristen nicht beteiligen! Sich strikt der Finanzierung verweigern! Ihre Erbschaften und Vermögen einbunkern.
Lowandorder
Na bitte - so geht's doch auch;
dieses mit jenem in combi
zu lesen - macht a weng Kopping;
Vielmehr gibt
Gebrüder Kirchhofs Aufstieg&Fall&Aufstieg
- ein bisher einmaliger Fall in Karlsruhe an
unverholenem Nepotismus -
Anlaß zu fragen,
ob sich in der Entscheidung die
bekannt Angielastige nunja
Rechtsdogmatik bzw - ideologie
in der Entscheidung widerspiegelt -
oder - unwahrscheinlich;)- eher nicht!