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Urteil zum FerienwohnungsverbotSenat will abwarten und lesen

Das Oberverwaltungsgericht zweifelt an der Zulässigkeit des Verbots von Ferienwohnungen. Nun sei das Bundesverfassungsgericht am Zug, sagt der Senat.

Der Schlüssel zur Ferienwohnung Foto: dpa

Berlin (dpa) | Der Berliner Senat sieht trotz eines kritischen Gerichtsurteils zum gesetzlichen Verbot von Ferienwohnungen vorerst keinen Handlungsbedarf. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) teilte am Freitag zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit: „Der Senat wird zunächst die schriftliche Begründung abwarten und das weitere Vorgehen prüfen. Nun liegt der Ball erst einmal beim Bundesverfassungsgericht.“ Sie fügte hinzu, es gebe keinen Anlass, die Verbotsverfahren für Wohnungen auszusetzen, die von der anstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht betroffen seien.

Das Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot von Ferienwohnungen sei möglicherweise teilweise verfassungswidrig. Die Zweifel des Gerichts gelten einer rückwirkenden Regelung für schon länger bestehende Ferienwohnungen. Sie greife „unverhältnismäßig in die Grundrechte der Eigentümer und Vermieter ein“, hieß es. Es gebe keine Rechtfertigung, „Eigentümer zu zwingen, gewerblich genutzte Räumlichkeiten in Wohnraum (zurück) zu verwandeln“.

Die Grünen-Politikerin Schmidberger betonte im Sender RBB, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ohnehin darauf geeinigt hätten, das Gesetz gegen die Ferienwohnungen zu evaluieren und zu verbessern.

Die oppositionelle CDU regte an, bei dem Verbot der Ferienwohnungen genauer nach Innenstadt und Stadtrand sowie nach privaten und gewerblichen Vermietern zu unterscheiden.

Die FDP bezeichnete die Gerichtsentscheidung hingegen als „schallende Ohrfeige“ für den Berliner Senat. Die Abgeordnete Maren Jasper-Winter erklärte: „Bei den Mängeln, die jetzt schon auf dem Tisch liegen, sollte der Senat das Gesetz am besten gleich abschaffen.“ Bei 160.000 fehlenden Wohnungen und einem jährlichen Bedarf von 20.000 neuen Wohnungen seien knapp 10.000 Ferienwohnungen nicht das eigentliche Problem.

Die Internetfirma Airbnb, die gegen Gebühren Ferienwohnungen vermittelt, teilte mit, das Urteil zeige, dass das Gesetz rechtswidrig sei. Man müsse gesetzlich auch unterscheiden zwischen Privatpersonen, die ihre selbst bewohnte Wohnung zwischenzeitlich vermieten, und professionellen Anbietern.

Die Internet-Plattform Wimdu erklärte, die Entscheidung sei ein Durchbruch für Ferienwohnungsbetreiber: „Die grundrechtswidrige Verfolgung von Gastgebern muss nun der Vergangenheit angehören.“

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3 Kommentare

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  • "Das Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Verbot von Ferienwohnungen sei möglicherweise teilweise verfassungswidrig. Die Zweifel des Gerichts gelten einer rückwirkenden Regelung für schon länger bestehende Ferienwohnungen. Sie greife „unverhältnismäßig in die Grundrechte der Eigentümer und Vermieter ein“, hieß es."

     

    Unser Bundesverfassungsgericht hat wichtige Aufgaben in unserem Land! Für viele Menschen und oft ist dies Gericht ein Leuchtturm in unserer für viele Menschen nicht einfacher Zeit!

     

    Wie sieht es verfassungsrechtlich aus?

     

    Das Oberverwaltungsgericht hat entscheidende Tatsachen wohl nicht hinreichend berücksichtigt.

     

    Artikel 20 im Grundgesetz, der, nebenbei gesagt, durch die Ewigkeitsklausel in unserem Land verewigt ist, ist vorrangig zu behandeln. Gem. also dem SOZIALSTAATSPRINZIP in Verbindung mit dem Artikel 14 Grundgesetz ist das Verbot von Ferienwohnungen rechtens und verhältnismäßig.

     

    Es gibt ja noch die Eigentumsschranken und Eigentümerverpflichtungen aus dem Artikel 14 Grundgesetz. „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt… Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“

    https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

  • Na - aber Hallo - wa!

     

    "…Die Internet-Plattform Wimdu erklärte, die Entscheidung sei ein Durchbruch für Ferienwohnungsbetreiber: „Die grundrechtswidrige Verfolgung von Gastgebern muss nun der Vergangenheit angehören.“

     

    Na das - walte Hugo!;))

    Die Gesetzgeber - die verfolgte Unschuld -

    In Balin & anderwo!;))

    • @Lowandorder:

      Au Backe - Asche auf mein Haupt!;))

       

      Auch mal schön - Brille verlegt?

      = Lesefehler - Scheint´s nicht so produktiv wie - öh Hörfehler (s. H.R.;) - wa!