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Urteil zum DieselfahrverbotNRW-Regierung muss nicht zahlen

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht lehnt ein Zwangsgeld gegen die NRW-Landesregierung ab. Das ist eine Pleite für die Deutsche Umwelthilfe.

Die Deutsche Umwelthilfe hat im Streit um Diesel-Fahrverbote eine juristische Schlappe erlitten Foto: dpa

Düsseldorf dpa/lnw | Nach ihren Erfolgen im Kampf für Diesel-Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf nun eine Schlappe erlitten. Vom Tisch sei ein solches Verbot damit aber nicht, sagen die Umweltschützer.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein Zwangsgeld gegen die NRW-Landesregierung in Sachen Diesel-Fahrverbot abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Land sei seiner Pflicht nachgekommen, Diesel-Fahrverbote ernsthaft zu prüfen und abzuwägen. Ob die Prüfung rechtlich einwandfrei gewesen sei, müsse in einem neuen Klageverfahren geklärt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Androhung eines Zwangsgeldes beantragt, weil in Düsseldorf die Grenzwerte für das giftige Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten werden, der neue Luftreinhalteplan aber dennoch auf Diesel-Fahrverbote verzichtet.

Die Umwelthilfe kündigte an, den Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anzufechten. Aus Sicht des Umweltverbandes sind die Fahrverbote die einzige Möglichkeit, die Grenzwerte zeitnah einzuhalten. Man setze nun auf das Oberverwaltungsgericht, werde aber notfalls auch ein neues Klageverfahren nicht scheuen.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte Dieselfahrverbote in NRW als unverhältnismäßig abgelehnt. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung bereits 2016 verpflichtet, „schnellstmöglich“ für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die Stadt Frankfurt am Mittwoch zur Einführung von Diesel-Fahrverboten verpflichtet. Demnach drohen den Autofahrern in der hessischen Metropole im kommenden Jahr großflächige Fahrverbote. Das hessische Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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2 Kommentare

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  • Dieses Hin und her zwischen Politik und Autolobby geht einem allmählich auf den Geist.



    Wie das Foto oben so deutlich zeigt ist das Problem nicht ältere Dieselfahrzeuge sondern der Wahnsinn von immer dichter werdendem Verkehr in den Städten mit immer größer werdenden Autos autogeiler nicht einsichtiger PS- fetischisten, die zumeist alleine in ihrem 200 PS-Geschoß sitzen um mit Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km/hauf Kosten der Gesundheit von anderen Menschen von Stau zu Stau zu juckeln. Bescheuerter gehts gar nicht.



    Statt weniger CO2 ausstoßenden Diesel werden bei Dieselfahrverboten eben dann noch mehr PS-starke Benziner gekauft, also das Klima wird noch mehr angeheizt.



    Luftreinhaltung und Klimschutz ist nur mit der Verbannung des Spaßfahrer-Autoverkehrs in den Städten möglich.



    Alles andere ist Augenwischerrei und reine Volksverdummung verantwortungsloser Volksvertreter.

  • Nunja -

    “Zur Begründung hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts ausgeführt, in dem Entwurf des Luftreinhalteplanes Düsseldorf 2018 sei das Land seiner ihm durch das Urteil vom 13. September 2016 (Az.: 3 K 7695/15) auferlegten Verpflichtung zur ernstlichen Prüfung und Abwägung von Dieselfahrverboten nachgekommen. Diese sei zwar durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (Az.: 7 C 26.16) konkretisiert, nicht aber in eine Pflicht zur Einführung von Fahrverboten geändert worden. Daher könne die Deutsche Umwelthilfe ein Dieselfahrverbot in Düsseldorf nicht im Vollstreckungsverfahren erzwingen. Ob die durch die Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Fakten allen rechtlichen Anforderungen genüge, müsse vielmehr in einem etwaigen neuen Klageverfahren geklärt werden.

    Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

    Aktenzeichen: 3 M 123/18 - “

    www.vg-duesseldorf...gen/1820/index.php

    kurz - “…Im Verwaltungsrecht ist das Zwangsgeld eine von mehreren möglichen Maßnahmen des Verwaltungszwangs, um eine Handlung, Duldung oder Unterlassung zu erzwingen. …“



    & Däh!



    ”…in dem Entwurf des Luftreinhalteplanes Düsseldorf 2018 sei das Land seiner ihm durch das Urteil vom 13. September 2016 (Az.: 3 K 7695/15) auferlegten Verpflichtung zur ernstlichen Prüfung und Abwägung von Dieselfahrverboten nachgekommen. Diese sei zwar durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (Az.: 7 C 26.16) konkretisiert, nicht aber in eine Pflicht zur Einführung von Fahrverboten geändert worden. Daher könne die Deutsche Umwelthilfe ein Dieselfahrverbot in Düsseldorf nicht im Vollstreckungsverfahren erzwingen.…“



    &



    Vollstreckungsrecht ist aus ganz naheliegenden Gründen - strenges Recht.



    Ergo - Handlung + = “Gibt es dagegen nichts zu erinnern“



    (OVG-Jargon;)(