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Urteil zu FerienwohnungenFreibrief für Vermieter

Das Verwaltungsgericht kippt ein Verbot des Bezirks Mitte, die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen zu untersagen.

Nachdem das Verwaltungsgericht überraschend ein Verbot von Ferienwohnungen in Mitte kassiert hat, will die Politik erst mal abwarten. Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) kündigte an, zunächst auf die Urteilsbegründung warten zu wollen. Erst dann wolle er entscheiden, ob er eine Beschwerde einlegt und vor das Oberverwaltungsgericht zieht.

Das Gericht hatte am Montag bekannt gegeben, dass der Bezirk die Nutzung von Wohnungen in der Wilhelmstraße nicht mit der Begründung untersagen dürfe, dass es sich um Ferienwohnungen und damit einen nicht genehmigten Beherbergungsbetrieb handele. Genau das aber hatte Spalleks Amt gemacht. Die Begründung: In elf von 21 Wohnungen in der Wilhelmstraße 89 würden Wohnungen - ohne Genehmigung - als Beherbergungsstätte genutzt. Anlass waren Beschwerden der Mieter wegen Lärmbelästigungen.

Die Eigentümerin des Hauses dagegen hatte behauptet, "dass die bestehenden Mietverträge eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten umfassten", so der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth. Damit habe für die Mieter die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung bestanden. "Bei dieser Sachlage wohnten die Nutzer in den Apartments und würden nicht von einem Unternehmer beherbergt."

In das Verfahren hatte nicht nur Mitte große Hoffnungen gesetzt. Insgesamt werden in Berlin etwa 12.000 Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt - sie fehlen dem ohnehin bereits angespannten Berliner Wohnungsmarkt. Besonders angespannt ist die Lage in der Wilhelmstraße, wo es rund 300 Ferienwohnungen gibt. Für Spallek war das Verfahren deshalb auch wegweisend für andere Bezirke. Sein Argument: Die Vermietung einer Wohnung als Beherbergungsbetrieb erfordere eine besondere Ausstattung - etwa beim Brandschutz und beim Lärm.

Für den Mieterverein ist das Urteil aber auch eine Chance. "Das Gericht hat klar signalisiert, dass die Politik das Problem auf der Ebene der Zweckentfremdung klären muss", sagt Geschäftsführer Reiner Wild.

Tatsächlich könnte eine sogenannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung dem Spuk mit den Ferienwohnungen ein Ende bereiten. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht 2002 eine solche Verordnung mit dem Hinweis für ungültig erklärt, dass es in Berlin keine Wohnungsnot gebe. "Das hat sich inzwischen verändert", meint Wild.

Im Senat ist man da zurückhaltender. "Wir prüfen, ob eine Wiedereinführung möglich ist", sagt Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD). Das prüft seine Verwaltung schon seit mehreren Monaten. Noch vor den Wahlen im Herbst hatte Rot-Rot einen entsprechenden Prüfauftrag an den Senat gerichtet. (Az.: VG 19 L 294.11)

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5 Kommentare

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  • P
    Peter

    Leser,

     

    das stimmt doch nicht, dass Fewo-Mieter in Gruppen anreisen, nachts laermen.

     

    Ich z.B. vermiete nur an Familien, auch um das moegliche Problem mit "Party-Gruppen" von vorn herein auszuschalten.

     

    Meine Fewo-Gaeste, meist Eltern mit 2 Kindern, sind nach der Stadtbesichtigung so muede, die sind um 20 Uhr im Bett.

     

    Ich bin sicher, dass alle Fewo-Vermieter vermeiden, Reisegruppen in ihren Fewos zu haben. Denn wir denken ja schon an die Nachbarn und wollen verantwortungsvolle Fewwo-Gaeste.

     

    Wohl aber habe ich gerade Langzeitmieter, die Mülltüten vor der Tür lassen, laut sind etc.

  • L
    Leser

    Ach, ja, immer schön alles in einen Topf, die Herren Leser.

    a) es geht bei den Konflikten nicht um Familien mit Kindern, die günstig irgendwo Urlaub machen wollen, sondern um Reisegruppen, die günstig irgendwo Party machen wollen. Die bei Anreise erstmal keine Ahnung haben, wo sie hin müssen und deswegen erstmal (die Zuüge und Flüge kommen ja auch nicht immer Mittags an) um 2:00 Uhr das Klingelbrett runterschellen, um zu Fragen wo WE xy ist. Die während ihres Aufenthalts in der Club-Stadt Berlin gern mal später ihre Bleibe wieder aufsuchen, sich dabei im Treppenhaus etwas lauter unterhalten (zumal unter Alkoholeinfluß) und ggf. in der Ferienwohnung weiterfeiern. Klingt jetzt natürlich auch spießig, kann aber bei Wiederholung doch ziemlich nerven.

    b) es geht gerade nicht um Leute die mal für 3 oder mehr Monate in einer Stadt eine Bleibe suchen. Das wäre nämlich, wie das VG schon richtig erkannt hat, WOHNEN (im Sinne etwa eines Boardinghauses). Beherbergung ist tatsächlich nur die kurzfristige, v. a. tageweise Vermietung. Da war man wohl seintens der Klägerin nicht so ganz vorbereitet.

    c) Es spricht bei entsprechendem Leerstand bzw. ausgeglichenem Wohnungsmarkt nichts dagegen ein Gebäude als Beherberungsbetrieb zu nutzen. Dies sollte aber auf keinen Fall mit einer Wohnnutzung gemischt werden.

     

    Aber ich weiß schon, alles lesen und verarbeiten ist langweilig, tolle zynische Statements ablassen cool.

  • D
    dop

    wohnen denn überhaupt noch berliner in der wilhelmstrasse? schon lustig, diese heuchelei. immer nach freier marktwirtschaft schreien und wenn man davon mal nicht profitiert, dann doch lieber nicht.

  • P
    Peter

    Hi,

     

    Jede Familie mit Kindern, und gerade mit kleinen Kindern, ist froh, wenn sie eine Ferienwohnung mit eigener Küche in Berlin, Hamburg mieten kann.

     

    Wie stellt ihr euch denn das Wohnen mit 1 - 2 - 3 Kindern in einem Hotelzimmer vor ? Und wer Kinder hat, weiss, dass ab und zu eine Waschmaschine zu haben ( wie in Ferenwohnungen ) sehr wichtig ist.

     

    Ich darf das auch nicht sein, dass wir uns über zu kleine Tierkäfige aufregen ( Zu Recht ), aber mitreisenden Kindern nicht mehr Wohnraum als ein Hotelzimmer.

     

    Und was ist mit dem Gastprofessor aus dem Ausland, den IT-Mitarbeiter, den Freelancer, die nur ein paar Monate in Berlin, Hamburg beruflich tätig sind ? Sollen die nur in Hotels leben dürfen ? Wer von euch, wenn er 3 Monate in NYC leben muss, würde nicht eine Ferienwohnung suchen ?

     

    Und: Wenn man Vermietern immer mehr Vorschriften macht, so wird die Folge sein, dass in Zukunft noch weniger Wohnungen gebaut werden. Gesetze zum Wohnraumschutz bewirken also nur das Gegenteil: Verknappung von Wohnraum.

     

    Auch deswegen, weil alle Fewo-Vermieter statt wirklich langfristig zu vermieten vielmehr Scheinmietverträge mit Verwandten,Freunden, erwachsenen Kindern abschliessen werden.

  • JC
    Johnny Cynic

    Wo bleiben denn die von den Grünen eingeforderten Blockwarte -pardon, natürlich ABV.. pardon, natürlich muss es wachsame Bürger heißen- die Buch darüber führen sollten, wer wann wo hinein- und hinausgeht?

     

     

    Ideologien sind keine Meinungen sondern Verbrechen. (SCNR, "Webmarxist")