Urteil zu Facebook: Rote Karte für belästigende Werbung
Der Bundesgerichtshof beanstandet die Funktion „Freunde Finden“ des sozialen Netzwerks. Auch andere Anbieter sind betroffen.
Was die Verbraucherschützer vor allem stört: Die Einladungsmails gehen nicht nur an andere Facebook-Nutzer, sondern auch an Kontakte, die gar keinen Facebook-Account haben. Ihnen wird dann erklärt, wie sie sich bei Facebook registrieren können. Der vzbv sieht darin eine unzulässige Werbung. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet in Paragraph 7 den Versand von Werbemails ohne Einwilligung des Empfängers.
Facebook kann die Vorwürfe überhaupt nicht nachvollziehen. „Es geht hier doch nicht um Werbung für Facebook, sondern um einen privaten Kontaktwunsch“, sagt Anwalt Thomas von Plehwe vor dem BGH. „Der Facebook-Nutzer will sich ein Netzwerk aufbauen und Facebook leistet ihm dabei nur technische Hilfe.“
Der BGH schloss sich jedoch den Verbraucherschützern an und bestätigte dabei die Urteile der Vorinstanzen. „Einladungs-E-Mails an Empfänger, die in den Erhalt nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung dar“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Es handele sich beim „Freunde-Finden“ um eine von Facebook zur Verfügung gestellte Funktion, mit der Außenstehende auf das Angebot von Facebook aufmerksam gemacht werden sollen. „Die Einladungs-E-Mails werden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung von Facebook verstanden“, so der BGH. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Zwar wurde der Freundefinder seit 2010 von Facebook mehrmals umgestaltet. Nach wie vor würden aber auch an Außenstehende Einladungsmails verschickt, erklärte vzbv-Expertin Carola Elbrecht nach der Verhandlung. Das Urteil gilt nicht nur für Facebook. Auch andere soziale Netzwerke wie LinkedIn verschicken Einladungen im Namen von Mitgliedern an Personen, die bisher nicht dort registriert sind. (Az.: I ZR 65/14)
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!