Urteil über Referendum in Bayern: Cannabis-Initiative scheitert
Jetzt alle ganz tief durchatmen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lässt ein „Legalize it“-Volksbegehren nicht zu.
KARLSRUHE taz | Das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ wird nicht zugelassen. Das entschied jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Grund: Das geforderte Bayerische Hanfgesetz verstoße gegen Bundesrecht.
Ziel der Initiative war es, dass der bayerische Landtag ein Hanfgesetz beschließt. Darin sollte Anbau, Einfuhr, Verkauf und Verwendung von Cannabis in Bayern erlaubt werden. Hanfprodukte mit erhöhtem THC-Gehalt sollten über Apotheken und lizenzierte Fachgeschäfte verkauft werden. Dabei ging es nicht nur um den Einsatz für medizinische Zwecke (hierfür besitzen derzeit bundesweit rund 400 Personen eine Ausnahmegenehmigung), sondern auch als „Genussmittel“.
Hinter der Initiative stand der Cannabisverband Bayern, ein seit 2014 bestehender Dachverband von 14 Cannabis Social Clubs. In München betreibt der Verband auch einen Biohanfladen, in dem legale Hanfprodukte wie Hanföl (für die Hautpflege) und Hanfsamen (zur Förderung der Verdauung) verkauft werden.
Für die Legalisierung von Cannabis als entspannendes Genussmittel sammelte der Verband bereits 27.000 Unterschriften. Für die Zulassung des Volksbegehrens hätten schon 25.000 Signaturen genügt.
Populistische Argumentation
Doch das bayerische Innenministerium hielt den Antrag für unzulässig. Bayern habe keine Befugnis, vom bundesweit geltenden Betäubungsmittelgesetz (BtmG) abzuweichen. Das sah Wenzel Cerveny, Sprecher des Cannabisverbands, anders.
Das Bundesgesetz sei unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig. Außerdem sei Bayern ein „Freistaat“, der sich vom Bund überhaupt nichts sagen lassen müsse. Die Argumentation war also eher populistisch als juristisch ausgefeilt.
Doch wie es gesetzlich vorgesehen ist, musste noch der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Nichtzulassung des Volksbegehrens entscheiden. Wie zu erwarten war, schloss er sich an diesem Donnerstag dem Innenministerium an: Das Betäubungsmittelgesetz des Bundes blockiere ein abweichendes Landesgesetz, so der Gerichtshof.
Nur einer von neun bayerischen Verfassungsrichtern wollte das BtmG dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorlegen. Im Jahr 1994 hatte Karlsruhe das Gesetz noch als verfassungskonform gebilligt und ein Recht auf Rausch abgelehnt.
Leser*innenkommentare
Grefe Hans-Ulrich
Naja, die bayerischen Richter trinken halt bayerisches Bier.
tätig ist
Fast sieht es so aus, als wüssten die Richter um die Möglichkeiten der Wahrnehmungsbeeinträchtigung in Bayern.
MfG.
EDL
Hanföl benutzt man auch oder gerade in der (kalten) Küche. Es ist ein ausgesprochen gesundes Öl und schmeckt ein wenig nussig und weitaus besser als bspw. Leinsamenöl ... genauso wie Hanfsamen, die, geschält, nicht verdauungsfördernd sind, sondern sehr reichhaltig, gesund und lecker und geschmacklich bspw. Nüssen in nichts nachstehen.
Insofern ist Hanf so oder so ein Genussmittel! ;)
DR. ALFRED SCHWEINSTEIN
Oans, zwoa, gsuffa!
CäptnTrips
Herr Rath möchte mit heute mit einem Kalauer punkten, um das Schreib-Volumen seines Autorenvertrages bei der TAZ zu erfüllen.
Cannabis-Freigabe in Bayern? Ist das wirklich eine Erwähnung wert?
Schreiben Sie doch einen Artikel ... sagen wir mal ... über die deutsche Flüchtlingspolitik oder islamistischen Terror! Das braucht die Presselandschaft mindestens genauso dringend.
Dude Pferd
Über die Flüchtlingspolitik und den "islamischen Terror" gibt es doch bereits sehr viele Artikel.
Von daher halte ich einen Artikel über ein ebenfalls wichtiges Thema, wie die Cannabislegalisierung für viele Menschen in Deutschland eins ist, für angebracht.
Von daher vielen lieben Dank für den sachlichen Artikel!