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Urteil nach Enteignung1,5 Millionen Euro für Hitlerhaus

Der Staat Österreich muss der enteigneten Besitzerin mehr zahlen, hat das Landesgericht entschieden – und zwar fast das Fünffache.

Der 1,5-Millionen-Kasten Foto: dpa

Braunau dpa | Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Hitlers Geburtshaus zahlen. Das berichtete der Anwalt der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschlagt.

Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310.000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt. „Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung“, sagte Anwalt Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Er rechne aber damit, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, sondern durch alle Instanzen gehe.

Die österreichische Finanzprokuratur will das Urteil nach Angaben ihres Präsidenten Wolfgang Peschorn nun prüfen. Es sei zu fragen, ob die neue Entschädigungshöhe angemessen sei. Danach werde sich entscheiden, ob das Urteil angefochten werde.

Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus des späteren Diktators zu einer Pilgerstätte für Neonazis werden könnte. Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung des Hauses verbracht.

Hauptnutzer des Gebäudes war jahrzehntelang die Lebenshilfe mit einer Behindertenwerkstätte. Im Streit über notwendige Sanierungen zog die Organisation aus. Seit 2011 steht das Gebäude in der 16.000-Einwohner-Stadt direkt an der Grenze zu Deutschland leer. Im Januar 2017 wurde die Alpenrepublik durch Enteignung neuer Besitzer der Immobilie.

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1 Kommentar

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  • Sehr witzig. Österreich sollte lieber den jetzt festgestellten Betrag bezahlen. Ansonsten droht am Ende die gesamte Enteignung zu scheitern. Auch in Österreich gilt ein Verbot des Einzelfallgesetzes und diese Enteignung ruht auf einem solchen, eigens für diese Enteignung geschaffenen Gesetz. Dann lieber die Kröte schlucken und Gras drüber wachsen lassen.

    Angesichts der aktuellen Bodenpreise in unserem Nachbarland ist der per Gutachten ausgewiesene Preis auch nicht weiter überraschend.