Urteil in Russland: Drei Jahre Lagerhaft wegen Protests

Nach der Verschärfung des Demonstrationsrechts in Russland ist das erste Urteil gefallen: Ein Aktivist muss nun für drei Jahre in Haft.

Demonstranten in Moskau, im Vordergrund eine Flagge der Sowjetunion.

Nur mit Genehmigung: Demonstration zum Jahrestag der Bolschwistischen Revolution in Moskau, November 2015. Foto: ap

MOSKAU AFP | Erstmals ist in Russland ein Oppositionsaktivist wegen der Teilnahme an nicht genehmigten Protesten zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Moskau erlegte Ildar Dadin wegen mehrerer entsprechender Fälle eine Lagerhaft von drei Jahren auf, wie die Nachrichtenagentur Interfax am Montag unter Berufung auf die Justiz berichtete.

Die Staatsanwaltschaft hatte Dadin demnach vorgeworfen, zwischen August und Dezember 2014 an vier nicht genehmigten Demonstrationen teilgenommen zu haben.

Es handelt sich um das erste solche Urteil in Russland nach der Einführung eines entsprechenden Gesetzes im Sommer 2014.

Im Gerichtssaal spielten sich tumultartige Szenen ab, wie Fernsehbilder zeigten. Mitstreiter Dadins warfen sich zu Boden und wurden von Justizbeamten an Händen und Füßen hinausgetragen. Dadins Verteidigung nannte das Urteil „politisch motiviert“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.