Urteil in Belgien zu Tutsi-Ermordung: Ruander wegen Völkermord verurteilt
Ein belgisches Gericht verurteilt den ehemaligen Direktor der ruandischen Kaffeebehörde, Fabien Neetse. Es ist das erste Völkermordurteil Belgiens.
Berlin taz | Zum ersten Mal hat ein Gericht in Belgien, der ehemaligen Kolonialmacht in Ruanda, einen Ruander wegen Völkermordes schuldig gesprochen. Der 71-jährige Fabien Neretse, ehemaliger Direktor der staatlichen Kaffeebehörde, wurde am späten Donnerstagabend von einem Geschworenengericht in Brüssel nach rund sechs Wochen Prozess verurteilt. Am Freitag abend wurde das Strafmaß verkündet: 25 Jahre Haft.
Bei dem Prozess ging es um Neretses Rolle bei der organisiertren Ermordung von rund einer Million Tutsi sowie Hutu-Regierungsgegnern in Ruanda zwischen April und Juli 1994, als radikale Hutu-Politiker und Generäle nach der Ermordung des Präsidenten Juvenal Habyarimana, der einer Machtteilung mit Tutsi-Rebellen zugestimmt hatte, die Macht ergriffen. Die Völkermordregierung wurde schließlich von den Tutsi-Rebellen unter Führung des heutigen Präsidenten Paul Kagame in den Kongo vertrieben, wo ihre Sympathisanten bis heute kämpfen.
Neretse organisierte laut Gericht die Ermordung seiner Tutsi-Nachbarn in Kigali und finanzierte den Aufbau von Milizen. Er floh später nach Frankreich, aber überlebende belgische Angehörige seiner Opfer spürten ihn auf und erwirkten Anklage gegen ihn. Vor Gericht trat er als freier Mann auf und erklärte sich für unschuldig.
Ruandas Nationale Kommission zum Kampf gegen Genozid (CNLG) begrüßte das Urteil als „Meilenstein“ und warf zugleich Neretse unlautere Praktiken vor. So habe die Familie des Angeklagten versucht, in Ruanda lebende Zeugen der Anklage zu bestechen.
„Die CNLG verurteilt die Praxis des Bestechens von Zeugen, die vor nationalen, ausländischen und internationalen Gericht normal wird“, so die Kommission. Es handele sich um „eine Strategie von Völkemordtätern, um sich der Justiz zu entziehen“. Um dem entgegenzutreten, müssten Völkermordangeklagte grundsätzlich in Untersuchungshaft genommen werden.