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Urteil im „Tempelbomber“-ProzessMehrere Jahre Haft für Jugendliche

Das Landgericht Essen hat drei 17-Jährige zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Aus religösem Hass hätten sie einen Anschlag auf einen Sikh-Tempel verübt.

dpa/afp | Für einen Bombenanschlag auf einen Tempel der Sikh-Religion in Essen müssen drei 17 Jahre alte Jugendliche für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte sie am Dienstag zu Jugendstrafen zwischen sechs und sieben Jahren, wie ein Gerichtssprecher aus dem nicht-öffentlichen Verfahren berichtete.

Ein Angeklagter aus Gelsenkirchen wurde zu sieben Jahren, der aus Essen zu sechs Jahren und neun Monaten verteilt. Beide sollen die selbstgebastelte Bombe vor einer Eingangstür des Tempels gezündet haben. Das Gericht wertete das als versuchten Mord. Ein Jugendlicher aus dem niederrheinischen Schermbeck wurde wegen Verabredung zum Mord zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er soll an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.

Bei der Explosion eines selbstgebastelten Sprengsatzes am 16. April 2016 hatte ein Priester der Sikh-Religionsgemeinschaft Brandverletzungen und einen offenen Knochenbruch am Fuß erlitten, zwei weitere Männer zogen sich Schnittverletzungen zu. Durch die Wucht der Explosion wurde die Eingangstür des Gebetshauses zerstört, Fensterrahmen wurden herausgerissen.

Motiv der Tat sei Hass auf andere Religionen gewesen, befanden die Richter. Die drei hätten Kontakt zu salafistischen Kreisen gehalten. Für einen unmittelbaren Kontakt zur Terrorgruppe „Islamischer Staat“ habe die Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben.

Die drei sollen Kontakt zu Salafisten gehabt haben

Wie der gesamte Prozess gegen die drei Angeklagten aus Essen, Gelsenkirchen und Schermbeck fand auch die Urteilsverkündung am Dienstag hinter verschlossenen Türen statt. Grund war das jugendliche Alter der Beschuldigten, die zur Tatzeit 16 Jahre alt waren. Das Verfahren hatte im Dezember begonnen.

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