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Urteil im „Sturm-18“-ProzessZweieinhalb Jahre Haft für Neonazi

Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung: Der 41-jährige Neonazi Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“.

Der rechtsextreme Verein „Sturm 18“ ist mittlerweile verboten Foto: dpa

Kassel dpa | Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung hat das Landgericht Kassel einen Neonazi zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 41-jährige Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Fünf Mitangeklagte erhielten Strafen von Geldbußen (150 Tagessätze zu 10 Euro) bis zu Haftstrafen von bis zu 20 Monaten ohne Bewährung. Nach Überzeugung der Kammer hatte T. unter anderem einen jungen Mann in eine Wohnung drängen und schlagen lassen, damit dieser Mitglied des von T. initiierten Vereins „Sturm 18“ bleibt.

Der rechtsextreme Verein ist mittlerweile verboten. Im Vereinsnamen wird der Bezug zum Nationalsozialismus deutlich. Die Zahl 18 steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet und damit für die Initialen Adolf Hitlers. Der Richter sagte: „Einzelne Taten hatten mit „Sturm 18“ zu tun und hatten einen politischen Hintergrund.“ Es sei aber kein politisches Urteil.

Sein Verteidiger hatte gefordert, T. lediglich wegen Fahrens ohne Führerschein zu verurteilen. Er kündigte an, eine Revision zu prüfen. T. hat rund zwei Dutzend Vorstrafen und sitzt derzeit eine Haftstrafe von 27 Monaten wegen Körperverletzung ab.

T. habe sonst vor allem Leute gefunden, die alkoholkrank sind oder keinen anderen Halt im Leben hatten, sagte der Richter. „Einen jungen Mann, der sich den Verstand noch nicht weggesoffen hat, kann man gut gebrauchen.“

Andere Angeklagte schlugen einen weiteren Mann, traten ihm Schienbeine blutig und schoren ihm gegen seinen Willen eine Glatze. Bei einer der Taten hatte eine Mitangeklagte gefragt, ob sie auch mal zuschlagen darf. Die Angeklagten hätten Spaß gehabt, das Opfer zusammenzuschlagen, sagte der Richter.

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5 Kommentare

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  • Wie unser Polizei- und Justizapparat verurteilt auch Nazis? Das ist das erst mal dass ich so was höre. Oder kennt jemand noch einen Fall. Ich habe nur von einer einmaligen Hausdurchsuchung gelesen, bei der viele Waffen gefunden wurden. Das ist wirklich eine tolle Leistung, wenn man bedenkt, dass im Schnitt täglich drei Anschläge auf Asylantenheime ungestraft passieren und dass es im letzten Jahr zu über 200.000 Cannabismisbrauch-Fälle gegeben hat. Wie die sind alle alkoholkrank? Das hat aber doch nichts mit unsere Stammtisch-Drogenpolitik zu tun, die den Alkoholmissbrauch fördert und Gras verbietet? Nein, wie kommt man denn auf so was?

  • Lächerlich, und es wird die neue Zelle geboren.

    Perfekter Nährboden, frustierte junge Männer, Hass auf den Staat der einen ja eingesperrt hat, und dann so einer der gerne rekrutiert.

    Und Vater Staat kann nichts dafür wenns knallt.

    Aber hauptsache Knast, wegsperren ist das allheilmittel.

    Ich kann gar nicht soviel Essen wie Ich gerade kotzen möchte.

    • @hans dampf:

      Sie hätten wohl lieber eine Belobigung ausgesprochen?

       

      Der "Hass auf den Staat" und seine Rechtsnormen ist im Rahmen des Prozesses zweifelsfrei erwiesen worden und wegen dieser - NUR wegen dieser - "Rechtsfeindlichkeit", wie der Richter es ausdrückte, geht dieser kriminelle Schläger in den Bau.

       

      Also, kotzen Sie ruhig weiter, ein signifikanter Unterschied zu dem Gedankengut, welches sich da bei Ihnen offenbart ist ohnehin nicht auszumachen.

  • Solche Schläger finde ich schlimm. Wie kann man die resozialisieren?

    • @Ansgar Reb:

      Isolieren (von ihrem sozialen Umfeld) und über einen Zeitraum von zwei oder drei Monaten kontrolliert mit einer Gruppe potentieller "Opfer" zusammenbringen.

       

      Dort kann er in täglich stattfindender, notwendiger sozialer Interaktion Schritt für Schritt lernen, dass das "ganz normale Menschen" und keine Feinde sind.