Urteil im „Sturm-18“-Prozess: Zweieinhalb Jahre Haft für Neonazi
Freiheitsberaubung, Nötigung und Anstiftung zur Körperverletzung: Der 41-jährige Neonazi Bernd T. habe seine „Rechtsfeindlichkeit deutlich gezeigt“.
Der rechtsextreme Verein ist mittlerweile verboten. Im Vereinsnamen wird der Bezug zum Nationalsozialismus deutlich. Die Zahl 18 steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet und damit für die Initialen Adolf Hitlers. Der Richter sagte: „Einzelne Taten hatten mit „Sturm 18“ zu tun und hatten einen politischen Hintergrund.“ Es sei aber kein politisches Urteil.
Sein Verteidiger hatte gefordert, T. lediglich wegen Fahrens ohne Führerschein zu verurteilen. Er kündigte an, eine Revision zu prüfen. T. hat rund zwei Dutzend Vorstrafen und sitzt derzeit eine Haftstrafe von 27 Monaten wegen Körperverletzung ab.
T. habe sonst vor allem Leute gefunden, die alkoholkrank sind oder keinen anderen Halt im Leben hatten, sagte der Richter. „Einen jungen Mann, der sich den Verstand noch nicht weggesoffen hat, kann man gut gebrauchen.“
Andere Angeklagte schlugen einen weiteren Mann, traten ihm Schienbeine blutig und schoren ihm gegen seinen Willen eine Glatze. Bei einer der Taten hatte eine Mitangeklagte gefragt, ob sie auch mal zuschlagen darf. Die Angeklagten hätten Spaß gehabt, das Opfer zusammenzuschlagen, sagte der Richter.
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