Urteil im Streit über Stuttgart 21: Bahnhofsgegner scheitern erneut
Bis zur Ebene des Bundesverwaltungsgerichts kämpften Stuttgart-21-Gegner für die Zulassung eines Bürgerbegehrens. In Leipzig hatten sie keinen guten Tag.
Das Bürgerbegehren war eines von vieren, die es bisher gegen Stuttgart 21 gab. Die Initiatoren wollten den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung des Milliardenprojekts erreichen. Dafür sammelten sie 2011 rund 35 .000 Unterschriften. Die Mitfinanzierung durch die Kommune sei verfassungswidrig, argumentierten die S-21-Gegner.
Sie beriefen sich auf den Artikel 104a des Grundgesetzes. Demnach dürfen die Länder und Gemeinden keine Aufgaben mitfinanzieren, die allein in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Der Bahnhofsbau in Stuttgart sei ein Projekt der Deutschen Bahn, die trotz Privatisierung der „verlängerte Arm des Staates“ sei, wie Kläger-Anwalt Hans-Georg Kluge sagte.
Das sahen die Bundesverwaltungsrichter allerdings anders. Die privatisierten Eisenbahnunternehmen wie etwa die DB Netz AG agierten als Wirtschaftsunternehmen. Der Bau eines Bahnhofes oder der Trassenbau seien damit nicht mehr Aufgaben des Bundes. Deswegen greife Artikel 104a des Grundgesetzes bei Stuttgart 21 gar nicht.
Der Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Eisenhart von Loeper, nannte das Urteil überraschend. „Ich halte das auch für schädlich für den Rechtsstaat“, sagte er. Denn es bedeute, dass die Bahn künftig die Finanzierung von Bauprojekten frei aushandeln könne. Reiche Kommunen, die Geld zuschießen könnten, seien gegenüber ärmeren Städten im Vorteil.
Der Bau von Stuttgart 21 soll rund 6,5 Milliarden Euro kosten. Der Zeitplan für die geplante Inbetriebnahme Ende 2021 wackelt indes nach einem internen Bericht des Vorstands. Über die Kosten und Risiken des umstrittenen Tiefbahnhofs will der Bahn-Aufsichtsrat an diesem Mittwoch beraten.
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